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Die Niedersachsische Rettungsmedaille wurde am 14 April 1953 durch die damalige Niedersachsische Landesregierung gestiftet Sie dient als staatliche Anerkennung fur die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr Neben der Rettungsmedaille kann auch wieder eine offentliche Belobigungen ausgesprochen werden wobei sich die Art der Ehrung nach dem Grad der Gefahrdung des Retters richtet 1 Die Niedersachsische Rettungsmedaille Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1 Rettungsmedaille 1 2 Offentliche Belobigung 1 3 Geldbelohnung 2 Verleihungsausschluss und Ausnahmen 3 Vorschlageverfahren 4 Verleihungspraxis 5 Aussehen Beschaffenheit und Trageweise der Rettungsmedaille 6 Weblinks 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenFur die Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr werden in Niedersachsen folgende staatliche Anerkennungen gewahrt Rettungsmedaille Bearbeiten Die Rettungsmedaille wird verliehen wenn sich der Retter zum Zeitpunkt der Rettungstat selbst in Lebensgefahr befunden hat oder die Rettungstat unter Gefahr des eigenen Lebens durchgefuhrt wurde Dabei ist als Rettungstat nicht nur die Rettung einzelner bestimmter Personen anzusehen sondern auch die Rettung eines unbestimmten Personenkreises vor einer offensichtlich grossen Gefahr fur Leben und Gesundheit Abwehr von Gefahren fur die Allgemeinheit 2 Die Rettungsmedaille kann demselben Retter nur einmal verliehen werden und zwar auch fur den Fall dass der Retter auch kunftig Rettungstaten vollbracht hat Offentliche Belobigung Bearbeiten Ist die Rettungstat nicht unter Lebensgefahr jedoch entschlossen und in besonders anerkennenswerter Weise durchgefuhrt worden oder trotz opferbereiten Einsatzes erfolglos geblieben so wird die Offentliche Belobigung ausgesprochen Sie wird auch dann ausgesprochen wenn wegen bereits fruherer Rettungstaten die Rettungsmedaille verliehen worden ist Geldbelohnung Bearbeiten Neben den bereits erwahnten Ehrungen kann dem Retter zusatzlich eine Geldbelohnung gewahrt werden Uber diese entscheidet im Namen der Niedersachsischen Landesregierung das Niedersachsische Innenministerium 3 Eine Geldbelohnung wird da die ideelle Auszeichnung im Vordergrund steht nur in Ausnahmefallen vorgeschlagen Ihre Hohe betragt zwischen 25 und 100 wenn ganz besondere Umstande vorliegen wie zum Beispiel eine durch lang andauernde Krankheit verursachte ungunstige soziale Lage des Retters oder ein ungewohnlich umsichtiges und mutiges Verhalten eines jugendlichen Retters Die Vorschlage fur die Geldbelohnung sind daher auch entsprechend besonders zu begrunden 4 Verleihungsausschluss und Ausnahmen BearbeitenPersonen denen aus dienstlichen oder beruflichen Grunden der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist bzw der Schutz der Allgemeinheit obliegt erhalten die genannten Ehrungen nur dann wenn sie bei der zugrundeliegenden Rettungstat das Durchschnittmass der ihnen aufgelegten Dienstpflichten erheblich uberschritten haben 5 Vorschlageverfahren BearbeitenDie Auszeichnung von Lebensrettungstaten erfullt nur dann ihren Zweck wenn sie alsbald verliehen wird d h solange die Erinnerung an die Rettungstat in der Offentlichkeit noch lebendig ist Die Vorschlage sind dem Niedersachsischen Innenministerium auf dem Dienstweg zu ubersenden soweit der Retter oder der Gerettete seinen Wohnsitz auf dem Gebiet von Niedersachsen hat oder der Rettungstat auf dem Hoheitsgebiet von Niedersachsen liegt Dabei werden im Regelfall nur die Rettungstaten ausgezeichnet die nicht langer als zwei Jahre zuruckliegen Vorschlageberechtigt sind alle Gemeinden und Samtgemeinden fur ihre Mitgliedsgemeinden in denen der Retter seinen gewohnlichen Wohnsitz innehat oder die Rettungstat durchgefuhrt wurde wenn der Retter den Wohnsitz ausserhalb des Landes hat Bei Rettungstaten auf hoher See begrundet der Heimathafen des Schiffes von welchem die Rettungstat vollbracht wurde die Zustandigkeit fur das Vorschlagerecht Den Vorschlagen ist eine kurze Darstellung der Rettungstat beizulegen aus der die Art der Auszeichnung Rettungsmedaille offentliche Belobigung oder Geldbelohnung hervorgeht Zudem muss der Antrag enthalten a Vor und Familienname des Retters b Geburtstag und ort des Retters c Wohnort des Retters und die d Staatsangehorigkeit des RettersFerner ist zudem anzugeben wer die Auszeichnung aushandigen soll Bei Auszeichnungen fur Rettungstaten im Bergbau ist das Landesbergamt Clausthal Zellerfeld vorzusehen 6 Verleihungspraxis BearbeitenUber die Verleihung der Rettungsmedaille und der Offentlichen Belobigung wird eine Urkunde ausgestellt Die Rettungsmedaille selbst geht in das Eigentum des Beliehenen uber Eine Ruckgabepflicht der Hinterbliebenen im Falle des Ablebens des Beliehenen besteht nicht Es verbleibt den Hinterbliebenen als Andenken Die in Frage kommende Auszeichnung wird der Stelle ubersandt die diese auch aushandigen soll meist an den Burgermeister der Gemeinde in der der Retter seinen Wohnsitz innehat Die tatsachliche Aushandigung ist dem Innenministerium anzuzeigen Die Auszeichnung wird sodann offentlich mit einer Presseerklarung bekannt gemacht soweit der Retter einverstanden ist Wird die Rettungsmedaille aus irgendwelchen Grunden nicht ausgehandigt ist sie samt Urkunde an das Innenministerium zuruckzugeben 7 Aussehen Beschaffenheit und Trageweise der Rettungsmedaille BearbeitenDie Rettungsmedaille ist in Silber gepragt und hat einen Durchmesser von 25 mm Sie zeigt auf ihrer Vorderseite das springende Ross welches im Landeswappen von Niedersachsen verankert ist und auf ihrer Ruckseite einen Kranz von doppelt belegten Eichenblattern Mittig ist erhaben gepragt Fur Rettung aus Gefahr Getragen wird die Rettungsmedaille an einem orangefarbenen Band das von zwei weissen Streifen eingefasst ist auf der linken Brustseite Sie lehnt sich damit an ihr ursprungliches Muster die Preussischen Rettungsmedaille von 1833 an 8 Weblinks BearbeitenDie Rettungsmedaille und ihre Trager auf der Internetseite des Landes Niedersachsen Weitere Trager der Rettungsmedaille und der Offentlichen BelobigungSiehe auch BearbeitenRettungsmedaillen der Lander der Bundesrepublik DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Geschafts und Amtsblatt von Niedersachsen vom 10 Marz 1953 S 97 Verleihung von Auszeichnungen fur die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr Ministerialblatt Nr 13 Jahrgang 2000 Ziffer 1 Verleihung von Auszeichnungen fur die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr Ministerialblatt Nr 13 Jahrgang 2000 Ziffer 6 Rundschreiben Erlass des Innenministeriums vom 28 Februar 2000 Ziffer 5 fur die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr Verleihung von Auszeichnungen fur die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr Ministerialblatt Nr 13 Jahrgang 2000 Ziffer 4 Rundschreiben Erlass des Innenministeriums vom 28 Februar 2000 Ziffer 4 und 6 fur die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr Rundschreiben Erlass des Innenministeriums vom 28 Februar 2000 Ziffer 7 fur die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr Niedersachsisches Ministerialblatt Nr 13 vom 1 Februar 2000 S 221 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Niedersachsische Rettungsmedaille amp oldid 210778290