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Als Nichteinlosung bezeichnet man im Versicherungswesen die Rechtsfolgen aus dem Verzug des Versicherungsnehmers bei Zahlung einer Erstpramie Wegen der Nichtzahlung wird der Versicherungsschein nicht eingelost d h es besteht kein Versicherungsschutz Wenn der einmalige oder erste Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird hat der Versicherer laut Versicherungsvertragsgesetz VVG das Recht vom Vertrag zuruckzutreten 37 Abs 1 VVG Tritt der Versicherungsfall ein bevor der erste Beitrag gezahlt wurde ist der Versicherer nicht leistungspflichtig es sei denn dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat Der Versicherer ist aber nur dann leistungsfrei wenn er den Versicherungsnehmer durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffalligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat 37 Abs 2 VVG 1 2 Ahnliche Grundsatze gelten nach dem osterreichischen Versicherungsvertragsgesetz VersVG 3 Eine nicht eingeloste Lastschrift wird im Bankwesen als Lastschriftruckgabe bezeichnet Literatur BearbeitenMichael Beckmann et al Versicherungsrechts Handbuch Munchen 3 Aufl 2015 ISBN 978 3 406 66257 7Einzelnachweise Bearbeiten Bundesgerichtshof Urteil vom 26 April 2006 IV ZR 248 04 Hellmut Munstermann In welcher Beziehung stehen erweiterte Einlosungsklausel und vorlaufige Deckungszusage iww de 6 Februar 2008 Oberster Gerichtshof Beschluss vom 16 April 1997 7Ob103 97sBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nichteinlosung amp oldid 208448137