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Im Bereich der Wirtschaftsprufung versteht man unter einem Netzwerk das dauerhafte Zusammenwirken rechtlich unabhangiger Wirtschaftsprufer und oder Wirtschaftsprufungsgesellschaften zur gemeinsamen Verfolgung wirtschaftlicher Interessen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen 2 Folgen 3 Motivation 4 Arten von Netzwerken 5 Literatur 6 EinzelnachweiseRechtliche Grundlagen BearbeitenEin Netzwerk wird in Art 2 Nr 7 der 8 EU Richtlinie zur Abschlussprufung geregelt Danach handelt es sich um eine auf Kooperation ausgerichtete breitere Struktur die auf Gewinn oder Kostenteilung abzielt oder bei der die Mitglieder durch gemeinsame Ressourcen wie Eigentum Kontrolle Geschaftsfuhrung Qualitatssicherungsmassnahmen oder verfahren Geschaftsstrategie Marke oder wesentliche Teile der fachlichen Ressourcen miteinander verbunden sind 1 Im deutschen Recht ist die Umsetzung in 319b HGB erfolgt Danach liegt ein Netzwerk vor wenn Personen bei ihrer Berufsausubung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen fur eine gewisse Dauer zusammenwirken Personen konnen naturliche und juristische Personen deutschen aber auch auslandischen Rechts sein Ein Zusammenwirken bei der Berufsausubung kann muss aber keine gemeinsame Berufsausubung bedeuten Eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit genugt Die Tatigkeit kann sich auf alle vereinbaren Tatigkeiten erstrecken neben der Prufung also auch z B auf Steuer Unternehmens und Rechtsberatung Die Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen geht uber eine Burogemeinschaft oder gemeinsame Beteiligungen hinaus Die Zusammenarbeit muss darauf ausgerichtet sein den beruflichen Erfolg aller Beteiligten aus der beruflichen Betatigung zu steigern Sie muss auch von gewisser Dauer sein Gemeinschaftsprufungen genugen nicht zur Begrundung eines Netzwerkes In der Praxis erfolgt u a die gemeinsame Verwendung einer einheitlichen Marke die Verwendung einheitlicher Qualitatsstandards und gemeinsame Aus und Fortbildung Folgen BearbeitenPrufer durfen keine Abschlusse prufen an deren Erstellung Angehorige des gleichen Netzwerkes mitgewirkt haben Daruber hinaus gibt es weitere Ausschlussgrunde die im Einzelnen in 319b HGB geregelt sind Fur einige Ausschlussgrunde besteht eine widerlegbare Vermutung Motivation BearbeitenDer Markt fur Abschlussprufungen wird von den Big Four dominiert Der Hauptgrund dafur ist dass global tatige Unternehmen an jedem Ort einen Abschlussprufer benotigen der nach einheitlichen Standards arbeitet Um diesen Service ebenfalls anbieten zu konnen schliessen sich mittelstandische Prufungsgesellschaften zu Netzwerken zusammen 2 Auch die Big Four sind international als Netzwerke organisiert Die Mitgliedsfirmen in der Regel eine je Land sind aus Haftungsgrunden rechtlich voneinander unabhangig Arten von Netzwerken BearbeitenGrundsatzlich konnen drei Arten von Netzwerken unterschieden werden 3 die Netzwerke der Big Four mit einer Gesellschaft pro Land Netzwerke grosserer mittelstandischer Gesellschaften bei denen eine Gesellschaft uber Tochterunternehmen in mehreren Landern tatig ist aber ausserdem in einem internationalen Netzwerk mitarbeitet z B Rodl amp Partner klassische Netzwerke mittelstandischer Prufer in denen jede einzelne Firma Mitglied ist wobei es je Land auch mehrere Neztwerkfirmen geben kann Oft aber nicht immer wird ein gemeinsamer Markenname der Firma vorangestellt oder es wird in einem Zusatz auf die Mitgliedschaft im Netzwerk verwiesen z B Warth amp Klein Grant Thornton Literatur BearbeitenJens Poll IDW Handbuch fur das Management kleiner und mittelgrosser WP Praxen Band 2 Formen der Zusammenarbeit Praxismodelle und Netzwerke IDW Verlag 2012 ISBN 978 3 8021 1864 7 Einzelnachweise Bearbeiten Helmut Ellrott u a Hrsg Beck scher Bilanzkommentar C H Beck 2012 ISBN 978 3 406 59392 5 319b HGB Allianz gegen grosse Wirtschaftsprufer In Wirtschaftswoche 4 Februar 2011 abgerufen am 13 Januar 2013 Kleine Wirtschaftsprufer ganz gross auf handelsblatt com 10 Mai 2004 abgerufen am 13 Januar 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Netzwerk Wirtschaftsprufung amp oldid 215263248