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Der Netznutzungsvertrag ist in der Energiewirtschaft ein standardisierter Vertrag zwischen einem Netznutzer und einem Netzbetreiber eines Elektrizitatsversorgungsnetz Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Nutzung eines Stromnetzes Der Netznutzer ist dabei ublicherweise ein Lieferant insbesondere grossere Energieverbrauchern schliessen den Netznutzungsvertrag auch selber mit dem Netzbetreiber ab Damit jedem Netznutzer diskriminierungsfrei Zugang zum Netz erhalt ist dieser Vertrag durch die Regulierung standardisiert Inhaltsverzeichnis 1 Begriffliche Abgrenzungen 2 Regulatorischer Hintergrund 3 Regelungsgegenstande 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseBegriffliche Abgrenzungen BearbeitenDer Lieferantenrahmenvertrag ist ein spezieller Netznutzungsvertrag er berechtigt zur Netznutzung an beliebigen nicht vorab definierten Ausspeispunkten im Netz und wird von Lieferanten abgeschlossen die Kunden im Netzgebiete eines Netzbetreibers beliefern wollen In der Gaswirtschaft ist der entsprechenden Begriff der Ausspeisevertrag 1 Regulatorischer Hintergrund BearbeitenDas Energiewirtschaftsgesetz EnWG legt fest 1 dass zur Ausgestaltung des Rechts auf Zugang zu Elektrizitatsversorgungsnetzen ein Netznutzungsvertrag abzuschliessen ist Die Stromnetzzugangsverordnung StromNZV 2 konkretisiert die Ausgestaltung dieses Vertrags Durch einen Beschluss 3 der Bundesnetzagentur wurde ein konkreter Text 4 festgelegt Dieser Text wurde vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft formuliert Regelungsgegenstande BearbeitenDie Stromnetzzugangsverordnung StromNZV 2 schreibt folgende Regelungsgegenstande fest Vertragsgegenstand Voraussetzungen der Netznutzung Leistungsmessung Zahlerstandsgangmessung und Lastprofilverfahren Zuordnung von Einspeise oder Entnahmestellen zu Bilanzkreisen Abrechnung Datenverarbeitung Haftungsbestimmungen Voraussetzungen fur die Erhebung einer Sicherheitsleistung in begrundeten Fallen KundigungsrechteWeblinks BearbeitenThemenseite der Bundesnetzagentur zum Lieferantenrahmenvertrag Netznutzungsvertrag Themenseite des BDEW zum Lieferantenrahmenvertrag Netznutzungsvertrag Themenseite des BDEW zur KooperationsvereinbarungEinzelnachweise Bearbeiten a b 1 Abschnitt 3 EnWG a b 2 24 Abs 2 StromNZV BK6 20 160 Abgerufen am 16 Dezember 2021 Netznutzungsvertrag Abgerufen am 11 Februar 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Netznutzungsvertrag amp oldid 226389380