Unter dem Stichwort Netzentwicklungsplan werden zwei Studien zur Entwicklung des deutschen Strom- bzw. Gastransportnetzes verstanden, die laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelmäßig vorgelegt werden:
- Der Netzentwicklungsplan Strom (§ 12 EnWG) wird durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber erstellt.
- Der Netzentwicklungsplan Gas (§ 15 EnWG) durch die Fernleitungsnetzbetreiber
Einzelnachweise Bearbeiten
- netzentwicklungsplan.de
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