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Ein Nebenbetrieb im Sinne des deutschen Bundesfernstrassengesetzes ist eine Einrichtung die den Verkehrsteilnehmern an einer Bundesautobahn als Dienstleistungsbetrieb dient 1 Zu den Nebenbetrieben zahlen Tankstellen Raststatten sowie bewachte Parkplatze Werkstatten und Verlade und Umschlaganlagen vgl 15 Abs 1 FStrG Diese Einrichtungen besitzen einen unmittelbaren Anschluss an die Autobahn und konnen in der Regel nur von dort erreicht werden Autobahnraststatten zahlen zu den Nebenbetrieben Nebenbetriebe sind nicht zu verwechseln mit Nebenanlagen Nebenanlagen dienen uberwiegend der Strassenbauverwaltung und bestehen aus Strassenmeistereien Bauhofen sowie Lagerplatzen Normen und Standards BearbeitenBundesfernstrassengesetz 15 FStrG Richtlinien fur Bau und Betrieb von Nebenbetrieben an Bundesautobahnen sowie fur die Erteilung einer Konzession RN BAB Einzelnachweise Bearbeiten Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen Begriffsbestimmungen Teil Verkehrsplanung Strassenentwurf und Strassenbetrieb FGSV Verlag Koln 2000 S 91 Normdaten Sachbegriff GND 4171368 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nebenbetrieb Bundesfernstrassengesetz amp oldid 233333126