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Die Nachhaltigkeit ist im deutschen Steuerrecht ein wichtiges Abgrenzungskriterium zwischen dem privaten Verausserungsgeschaft bzw den nur gelegentlichen Tatigkeiten und der auf Wiederholungsabsicht gerichteten gewerblichen oder freiberuflichen Tatigkeit Dabei wird eine Tatigkeit dann nachhaltig aufgefuhrt wenn sie von der Absicht getragen ist sie zu wiederholen und daraus eine standige Erwerbsquelle zu machen Auch eine einmalige Tatigkeit kann nachhaltig ausgeubt werden wenn die Absicht zur Wiederholung erkennbar ist Allerdings ist der Wille zur Nachhaltigkeit eine subjektive Tatsache die anhand objektiver Merkmale zu beurteilen ist In der Praxis wird eine nachhaltige Tatigkeit bejaht wenn der Rahmen der privaten Vermogensverwaltung uberschritten wird Besondere Bedeutung kommt der nachhaltigen Tatigkeit bei der Beurteilung von Grundstucksverkaufen im Rahmen eines Gewerbebetriebs mit der Drei Objekt Grenze zu Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nachhaltigkeit Steuerrecht amp oldid 151872894