www.wikidata.de-de.nina.az
Die Drei Objekt Grenze wurde vom Bundesfinanzhof zur Abgrenzung von steuerfreien Ertragen privater Vermogensverwaltung und steuerpflichtigen Einkunften aus Gewerbebetrieb 15 EStG entwickelt Sie besagt dass ein gewerblicher Grundstuckshandel und keine private Vermogensverwaltung regelmassig vorliegt wenn ein Grundstuckseigentumer innerhalb von funf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nahe zu deren Anschaffung Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft Diese Regelung ist nicht uber ein Gesetz sondern durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen naher spezifiziert 1 Die Gewinne aus dem Verkauf fuhren zu gewerblichen Einkunften Je nach Hohe des Gewinns setzt das Finanzamt nicht nur Einkommensteuer sondern auch die Gemeinde Gewerbesteuer fest Besonderheiten gelten bei langjahrigem Vorbesitz und Rechtsnachfolge Werden bebaut erworbene Grundstucke veraussert die der Verausserer mindestens zehn Jahre durch Vermietung oder fur eigene Wohnzwecke nutzte ist dies unabhangig von der Zahl der verausserten Objekte noch private Vermogensverwaltung Die Verausserung ererbten Grundbesitzes wird grundsatzlich von der Drei Objekt Grenze nicht erfasst Bei Unterschreiten der Drei Objekt Grenze ist nur ein eventueller Spekulationsgewinn nach 23 Abs 1 Nr 1 EStG bei einer Grundstucksverausserung innerhalb der Zehnjahresfrist zu versteuern Einzelnachweise Bearbeiten Abgrenzung zwischen privater Vermogensverwaltung und gewerblichem Grundstuckshandel BMF vom 26 Marz 2004 BStBl I S 434 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Drei Objekt Grenze amp oldid 228774281