Mittagspause ist die Bezeichnung für eine meist unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit. Sie wird üblicherweise im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer zeitlich festgelegt. In Deutschland liegt sie zumeist in der Zeit von 11:30 bis 13:30 Uhr, in Spanien oder Italien zwischen 13 und 17 Uhr.
Die Mittagspause dient der Erholung und der Einnahme eines Imbisses bzw. des Mittagessens. Als Standard für ihr Zeitausmaß gilt im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht ein Anspruch auf 30 Minuten Pause, der nach spätestens sechsstündiger Arbeitszeit gebührt.
Die Mittagspause (oder eine sonstige längere Arbeitspause) kann auch in zwei Hälften zu je 15 Minuten geteilt werden. Sie wird jedoch (geteilt oder ungeteilt) nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
In der Schule darf der ununterbrochene Unterricht ebenfalls sechs Stunden nicht überschreiten. Ist eine Teilung erforderlich, ist eine längere Mittagspause (manchmal auch „große Pause“ genannt) nach fünfstündigem Unterricht üblich bzw. länderweise vorgeschrieben.
Rechtslage in Deutschland Bearbeiten
Deshalb ist es unzulässig, die Mittagspause durchzuarbeiten, um früher nach Hause zu gehen.
In der Pausenzeit sind Arbeitnehmer eigenwirtschaftlich tätig und deshalb nicht gesetzlich unfallversichert.
Rechtslage in Österreich Bearbeiten
Durch eine Betriebsvereinbarung kann die Ruhepause auch anders geteilt oder auf bis zu fünfzehn Minuten verkürzt werden.
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
- Zeitungsartikel zum Thema Freistunden / Mittagspause in der Schule