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Unter Mischverwaltung versteht man die Situation dass in einem foderalen Staatsaufbau Gliedstaaten und der Bundesstaat eine einheitliche Verwaltungsaufgabe dergestalt wahrnehmen dass entweder auf der oberen Ebene des Verwaltungsaufbaus gliedstaatliche Behorden und auf der auf unteren Ebene bundesstaatliche Behorden tatig werden oder dass eine einheitliche Verwaltungsaufgabe durch gliedstaatliche und bundesstaatliche Behorden gemeinsam und mit gegenseitigen Zustimmungsvorbehalten wahrgenommen wird Dabei gibt es eine Vielzahl von Erscheinungsformen der Mischverwaltung die nicht abschliessend aufgezahlt werden konnen In Deutschland sind Formen der Mischverwaltung grundsatzlich nur zulassig wenn das Grundgesetz dies selbst vorsieht 1 Das Grundgesetz lasst bestimmte Formen der Mischverwaltung ausdrucklich zu z B in Art 108 GG fur die Finanzverwaltung oder in Art 91e GG fur die Verwaltung der Grundsicherung fur Arbeitsuchende Andere Formen der Mischverwaltung entsprechen den allgemeinen Regeln der Verwaltungszustandigkeit Art 83 ff GG insbesondere wenn Bundes und Landesbehorden einander Amtshilfe leisten dabei aber ausschliesslich ihre eigenen Aufgaben wahrnehmen Wenn aber die Mischverwaltung keiner der in Art 83 ff GG geregelten Verwaltungszustandigkeiten entspricht oder sogar einer dieser Zustandigkeiten widerspricht stellt sie einen Verstoss gegen das Bundesstaatsprinzip dar und ist deshalb verfassungswidrig Einzelnachweise Bearbeiten Jorn Ipsen Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht 27 Auflage Vahlen Munchen 2015 S 182 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mischverwaltung amp oldid 228606573