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Der Missbrauch von Notrufen und Beeintrachtigung von Unfallverhutungs und Nothilfemitteln ist in Deutschland gemass 145 StGB strafbar Die veraltete Schreibweise Missbrauch findet sich noch im Gesetzestext Rettungsgerat an einem SeeDas geschutzte Rechtsgut ist das ungestorte und verlassliche Funktionieren des Notrufs und der Notzeichen sowie der gegenseitigen Hilfsbereitschaft Notrufe und Notzeichen im Sinne des 145 Abs 1 Nr 1 StGB sind alle akustischen optischen oder sonstige Kurzausserungen mit denen eine bestehende Notlage oder eine erhebliche Gefahr angezeigt wird So kommt das Signal einer Sirene Flaggensignale SOS Ruf uber Funk oder eine Feuerglocke in Betracht Keine Rolle spielt es ob sie vom Signalgeber erdacht sind oder auf einer behordlichen Grundlage beruhen Unter den Notruf fallt auch das Anrufen der polizeilichen Rufnummer 110 1 Es spielt dabei keine Rolle ob der Tater eine eigene Notlage oder die eines anderen anzeigt Von einem Missbrauch ist auszugehen wenn die Notlage nicht besteht und der Tater das weiss oder wenn der Tater nicht berechtigt ist das Signal zu verwenden Der absichtliche Missbrauch eines Notrufs um anderen einen Streich zu spielen oder sie zu schadigen in dem falschlich angegeben wird die betreffende Person befinde sich in einer Notlage mit dem Ziel Einsatzkrafte zu ihr zu schicken wird als Swatting bezeichnet Nach 145 Abs 1 Nr 2 StGB ist es verboten einen Unglucksfall eine gemeine Gefahr oder eine Not vorzutauschen die Hilfe anderer erforderlich macht Hier werden die Tathandlungen erfasst bei denen kein Notruf oder ein Notzeichen im Sinne der Nr 1 verwendet wird Darunter fallt beispielsweise die wahrheitswidrige Mitteilung an eine Fluggesellschaft dass in einem Flugzeug eine Bombe versteckt sei Ebenfalls strafbar macht sich wer eine Hilfe zu einem tatsachlichen Unglucksfall anfordert die fur ihn erkennbar nicht erforderlich ist 2 Warn und Verbotszeichen sind neben den Vorschriften der 303 und 304 denen zufolge sie gegen Beschadigung und Zerstorung geschutzt sind auch nach dem 145 Abs 2 Nr 1 StGB geschutzt Dabei haben die Vorschriften nach 303 ff StGB Sachbeschadigung Vorrang Der 145 Abs 2 Nr 1 StGB schutzt die Zeichen vor dem Beseitigen Unkenntlichmachen sowie vor Handlungen die ihren Sinn entstellen 3 Die Beeintrachtigung von Nothilfsmitteln ist vom 145 Abs 2 Nr 2 StGB erfasst Hierunter fallen beispielsweise Schutzvorrichtungen an Maschinen oder die Leitplanke an einer Strasse wie auch der Nothammer in einer Strassenbahn Geschutzt sind diese Gegenstande vor Beseitigung Veranderung oder Unbrauchbarmachung Literatur BearbeitenThomas Fischer Autor Otto Schwarz Autor Eduard Dreher Autor Herbert Trondle Autor Strafgesetzbuch und Nebengesetze 60 Auflage C H Beck 2012 ISBN 978 3 406 63675 2 Weblinks BearbeitenBurhoff online Anwahlen der Notrufnummer ohne AnlassEinzelnachweise Bearbeiten BGHSt 34 4 Wolters Kluwer BGH 27 01 1986 3 StR 164 85 Strafbarkeit wegen des Missbrauchs von Notrufen Voraussetzungen fur das Vorliegen einer Notrufnummer Unmissverstandliches Zumausdruckbringen einer nicht unerheblichen Gefahrenlage In wolterskluwer online de Wolters Kluwer Deutschland GmbH abgerufen am 6 August 2020 BT Drs 4 650 Polizeiliches Grundwissen zum Missbrauch von NotrufenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Missbrauch von Notrufen und Beeintrachtigung von Unfallverhutungs und Nothilfemitteln amp oldid 229577314