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Die Meldepflicht nach 309 SGB III bezeichnet die Verpflichtung von Beziehern von Arbeitslosengeld in der Bundesrepublik Deutschland auf Aufforderung personlich bei der Arbeitsagentur oder beim Amtsarzt zu erscheinen Die Meldepflicht gilt nach 38 SGB III auch fur Arbeitsuchende sowie nach 59 SGB II fur Bezieher von Arbeitslosengeld II Grundsatzlich gilt die der Erreichbarkeitsanordnung analoge und wie diese auf die Anordnung des Verwaltungsrates der damaligen Bundesanstalt fur Arbeit vom 23 Oktober 1997 zuruckgehende Meldepflicht dem Gesetzestext nach ebenfalls allein fur erwerbslose Leistungsbezieher so dass z B selbstandige und angestellte Leistungsbezieher die ALG II lediglich als Lohnauffullung bzw Leistung zum Lebensunterhalt erhalten ohne erwerbslos zu sein ihr nicht unterliegen da dieser Personenkreis laut 53a SGB II i V m 16 SGB III grundsatzlich nicht als arbeitslos einzustufen ist Allerdings unterstehen auch erwerbstatige Beziehergruppen der Mitwirkungspflicht nach 60 SGB I jederzeit vollstandige schriftliche Angaben uber ihre Einkommens und Vermogensverhaltnisse zu machen Die Grunde nach denen die Arbeitsagentur den Leistungsbezieher im Rahmen der Meldepflicht zum personlichen Erscheinen verpflichten kann sind in Absatz 2 abschliessend geregelt Es sind Berufsberatung Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit Vorbereitung aktiver Arbeitsforderungsleistungen Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren Prufung des Vorliegens der Voraussetzungen fur den LeistungsanspruchDer Leistungsbezieher muss nicht zur exakten angegebenen Uhrzeit erscheinen es reicht wenn er noch am selben Tag bei der Arbeitsagentur erscheint und der Zweck der Meldung erfullt wird 309 Abs 3 SGB III Ein volliges Schweigen beim Meldetermin ist ein Verstoss gegen die Meldepflicht und gilt rechtlich als Nichterscheinen 1 Die durch die Wahrnehmung der Meldepflicht entstehenden Fahrtkosten konnen dem Leistungsbezieher auf Antrag erstattet werden 309 Abs 4 SGB III Im Rechtskreis SGB III gilt hier meist eine Bagatellgrenze von 6 Euro im Rechtskreis SGB II hingegen mussen auch Kleinstbetrage erstattet werden 2 Zieht ein Leistungsbezieher um und andert sich dadurch die Zustandigkeit hat er sich unverzuglich bei der nun zustandigen Arbeitsagentur zu melden 310 SGB III Ein Verstoss gegen die Meldepflicht fuhrt beim Bezug von Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit von einer Woche 159 SGB III Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II fuhrt ein Verstoss gegen die Meldepflicht zu einer Sanktion in Hohe von 10 Prozent des Regelbedarfs 32 SGB II Einzelnachweise Bearbeiten Bayerisches LSG 3 Januar 2011 AZ L 7 AS 921 10 B ER BSG 6 Dezember 2007 AZ B 14 7b AS 50 06 R Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Meldepflicht Arbeits und Sozialrecht amp oldid 161101707