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Die Luftfahrzeug Elektronik Betriebs Verordnung LuftEBV regelt nach Massgabe des Luftfahrt Bundesamtes auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes den Betrieb von Mobiltelefonen und anderen nicht als Luftfahrtgerat zugelassenen elektronischen Geraten in einem Luftfahrzeug BasisdatenTitel Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerat zugelassenen elektronischen Geraten in LuftfahrzeugenKurztitel Luftfahrzeug Elektronik Betriebs VerordnungAbkurzung LuftEBVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 32 Abs 1 Satz 1 Nr 7a 27 Abs 3 Satz 2 LuftVGRechtsmaterie Luftverkehrsrecht Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 96 1 48Ursprungliche Fassung vom 1 Marz 1999 BGBl I S 239 Inkrafttreten am 1 Marz 1999Letzte Neufassung vom 22 Februar 2008 BGBl I S 266 Inkrafttreten derNeufassung am 7 Marz 2008Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die dort festgelegten Regeln sollen Gefahrdungen durch Strahlungen elektronischer Gerate auf die Bordelektronik von Luftfahrzeugen vermeiden Wahrend des Starts und der Landung durfen nur medizinisch notwendige Gerate ausschliesslich mit Knopfzellen betriebene Gerate und tragbare satellitengestutzte Navigations und Aufzeichnungsgerate genutzt werden Die Benutzung von Geraten mit Sendefunktion zum Beispiel Mobiltelefonen kann der Luftfahrzeughalter seit 2008 unter bestimmten Umstanden zulassen wenn die elektromagnetische Vertraglichkeit mit der Bordelektronik nachgewiesen ist Weblinks BearbeitenText der Verordnung Drucksache 816 07 des Bundesrats zur Anderung der LuftEBV 9 November 2007 PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Luftfahrzeug Elektronik Betriebs Verordnung amp oldid 232918931