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Das sogenannte Lotteriemonopol besteht in Landern wie Deutschland Osterreich und der Schweiz Danach durfen nur die konzessionierten Lottogesellschaften in Deutschland 1 und der Schweiz auf Ebene der Bundeslander beziehungsweise Kantone organisiert Lotto durchfuhren Analog dazu gibt es ein Wettmonopol zum Beispiel im Bereich der Sportwetten Inhaltsverzeichnis 1 Die Entstehung des Monopols 2 Zur Rechtfertigung des Monopols 3 Situation in Deutschland 3 1 Staatsvertrag 3 2 Glucksspielstaatsvertrag 3 3 Gesetzliche Grundlagen Rennwett und Lotteriegesetz 3 4 Kartellverfahren 4 Situation in der Schweiz 5 Literatur 6 EinzelnachweiseDie Entstehung des Monopols BearbeitenDie Lotterie wurde seit der ersten Einrichtung Preussens im Jahr 1703 immer fur die Armen und Bedurftigen der Bevolkerung durchgefuhrt Mitte des 18 Jahrhunderts waren nicht nur auswartige Lotterieunternehmer in Preussen zu finden auch zahlreiche private Anbieter wollten eine Genehmigung fur eine Lotterie bei Friedrich II einholen Der Konig genehmigte viele Lotterien doch wurden auch viele Lotterien ohne seine Genehmigung durchgefuhrt Bis 1763 verkauften zahlreiche auswartige Lotterieanbieter ihre Lose bereits in ganz Preussen sodass viel Geld ausser Landes floss Auch die zahlreichen privaten Anbieter liessen die Einnahmen der eigenen Lotterie sinken sodass die Einnahmen fur gemeinnutzige Einrichtungen fehlten Viele Beschwerden uber Unregelmassigkeiten bei Lotterien privater Anbieter waren weitere Grunde fur Friedrich II das staatliche Monopol auszurufen Um seine eigene Lotterie zu starken erliess Friedrich II Verbote gegen private Anbieter und auswartige Lotterien Am 8 Februar 1763 unterschrieb Friedrich II das Konigliche Majestatspatent und erklarte damit das staatliche Monopol der Lotterien Die Geschichte zeigt die Entwicklung der Lotterien zur staatlichen Einrichtung uber mehrere Jahrhunderte In privaten Ausspielungen wurden immer wieder Betrugereien festgestellt Lotterien konnten mangels Deckung nicht ausgespielt werden der Losverkaufer verschwand mit den Einnahmen falsche Lose wurden an den Mann gebracht oder mehr Nieten in den Topf geworfen Egal wer betrog ob Verkaufer Betreiber oder Unternehmer immer war der Spielteilnehmer der Leidtragende und die Chance auf einen Gewinn war dahin Zudem wurden von den privaten Anbietern und Lotterieunternehmern keinerlei gemeinnutzige Einrichtungen unterstutzt was mit den staatlichen Lotterien gewahrleistet war Wellenartig wiederholt sich der Kampf der staatlichen Lotterien des Monopols der Spielsucht und von privaten nicht lizenzierten Anbietern Schon bevor es die staatlichen Spiele um Geld gab versuchte jede Regierung das uberhandnehmende Glucksspiel allerorts zu unterbinden indem sie Verbote mit hartesten Strafen erliess Geld und Zuchthausstrafen waren noch die harmlosesten davon Prugelstrafe Enteignung Verbannung der gesamten Familie bis hin zur Todesstrafe wurden verhangt um des Betrugs bei Glucksspielen und der Spielsucht Herr zu werden Zur Rechtfertigung des Monopols BearbeitenDas Monopol wurde unter anderem eingerichtet um Spieler vor Spielsucht zu schutzen Dass Monopole Suchtverhalten steuern konnen wird jedoch auch bezweifelt Des Weiteren werden verschiedene Standpunkte auch aus Sicht des Wettbewerbs diskutiert In der Schweiz etwa wurden Gesuche von WWF und Greenpeace um die Errichtung einer eigenen Lotterie abgelehnt In Deutschland scheiterte eine Lotterie von Greenpeace und anderen Organisationen offenbar an gesetzlichen Auflagen die keinen hohen Jackpot und nur sehr begrenzte Lotteriewerbung zuliessen 2 Ein nicht unbedeutender Teil der Einnahmen der staatlichen Lottogesellschaften die sogenannten Zweckertrage fliessen gemeinnutzigen Zwecken zu In der Schweiz ist das mit Lotteriefonds organisiert wahrend bei privaten Anbietern dies auch wegen eines Sitzes des Unternehmens im Ausland nicht sichergestellt ist Situation in Deutschland Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Gewerbliche Tippgemeinschaften bzw gewerbliche Spielvermittler bieten gegen Gebuhren maximal ein Drittel der von den Spielern vereinnahmten Betrage fur die Teilnahme am Spiel 19 Nr 1 GluStV e contrario Lotto an spielen jedoch nicht selbst sondern bei den konzessionierten Unternehmen 3 Hierfur bedurfen die Unternehmen in Deutschland einer Erlaubnis 4 Abs 1 S 2 GluStV i V m 3 Abs 6 Nr 1 GluStV Einige Anbieter die uber keine Erlaubnis als gewerblicher Spielvermittler in Deutschland verfugen veranstalten im Ausland Wetten auf das deutsche Lotto die uber das Internet genutzt werden konnen 4 Diese Wetten auf das deutsche Lotto sind jedoch wegen des praventiven Verbots des 4 Abs 1 S 2 GluStV nicht zulassig Staatsvertrag Bearbeiten Das Lotteriemonopol basierte auf dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland 5 Der Vertrag regelte unter anderem dass ein ausreichendes Glucksspielangebot sichergestellt wird aber auch dass der naturliche Spieltrieb der Bevolkerung in geordnete und uberwachte Bahnen gelenkt wird Ebenso ist dort geregelt dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glucksspielen zur Forderung offentlicher oder steuerbegunstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird Glucksspielstaatsvertrag Bearbeiten Die Entwicklung des neuen Glucksspielstaatsvertrages GluStV 6 In Kraft seit 1 Januar 2008 wurde durch das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28 Marz 2006 7 angestossen Darin entschied das BVerfG dass ein Staatsmonopol fur Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art 12 Abs 1 GG nicht vereinbar ist Es raumte jedoch den Landern ein ein Staatsmonopol konsequent am Ziel der Bekampfung der Suchtgefahren auszurichten In der Folge entwickelten die Lander ein neues Regelwerk welches sich an der Spielsuchtbekampfung nicht nur im Bereich der Sportwetten sondern auch fur Lotterien ausrichtet Nach dem GluStV ist das Veranstalten und Vermitteln von Glucksspielen nur mit einer Erlaubnis der zustandigen Behorde des jeweiligen Landes moglich 4 Abs 1 Glucksspiele im Internet sind generell verboten 4 Abs 4 Am 14 Oktober 2008 hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmals mit den neuen Regelungen des GluStV befasst 8 Nach Auffassung des Gerichts sind die Vorschriften des GluStV und insbesondere das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung offentlicher Glucksspiele im Internet 4 Abs 4 GluStV sowie die hierzu getroffene Ubergangsbestimmung fur das Jahr 2008 25 Abs 6 GluStV zumutbar und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden Der neue Staatsvertrag wurde vor dieser Entscheidung von einigen Beobachtern und Juristen als rechtswidrig angesehen 9 Dies liessen auch vor der Ratifizierung des Vertrages gefallte Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts 10 des Bundeskartellamtes 11 und des Europaischen Gerichtshofs 12 erahnen Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU 13 ist absehbar Mittlerweile hat der EuGH am 8 September 2010 wegweisende Urteile bezuglich des Lotterie und Sportwettenmonopols gefallt 14 Das OVG Nordrhein Westfalen hat in einem Beschluss vom 23 November 2010 festgestellt Denn in diesen Entscheidungen hat der EuGH die Regelungen des Glucksspielstaatsvertrages nicht fur europarechtswidrig erklart 15 In der Fachliteratur wird zu diesen Urteilen festgestellt Der EuGH hat lediglich entschieden dass ein staatliches Monopol fur Sportwetten und Lotterien mit dem Unionsrecht unvereinbar ist wenn es nicht tatsachlich in koharenter und systematischer Weise Anreize zu ubermassigen Ausgaben fur das Spielen vermeidet und die Spielsucht bekampft 16 Fur das kunftige Glucksspielrecht in Deutschland bildet die Entscheidung des EuGH in gewisser Weise die unions rechtliche Parallele zu den auf das Grundgesetz bezogenen Ausfuhrungen des BVerfG in dessen Urteil von Marz 2006 Festzuhalten bleibt daher dass Bund und Lander im Rahmen ihrer Kompetenzen auch aus Sicht des Unionsrechts weiterhin uber Gestaltungsspielraume verfugen die sowohl eine Monopollosung als auch eine Liberalisierung umschliessen 17 Nach dem Scheitern des Zweiten Glucksspielanderungsstaatsvertrages der aufgrund fehlender Ratifizierung in Schleswig Holstein 18 und Nordrhein Westfalen 19 nie in Kraft trat einigten sich die Bundeslander im Marz 2019 zunachst auf den Dritten Glucksspielanderungsstaatsvertrag 20 Dieser entfristete die sogenannte Experimentierklausel fur private Sportwettenanbieter 21 Am 12 Marz 2020 verstandigten sich die Bundeslander auf den Glucksspielstaatsvertrag 2021 der am 1 Juli 2021 in Kraft getreten ist 22 23 Die Regulierung von Online Spielautomaten und virtuellen Tischspielen wie Online Roulette oder Black Jack durch den Glucksspielstaatsvertrag 2021 24 verursachte bei einigen Bundeslandern auch Sorgen um das Lotteriemonopol 25 26 Da man vermeiden wollte dass eine Liberalisierung der nach Ansicht einiger Lander vermeintlich gefahrlichsten Spielformen 27 das Monopol auf Lotterien untergraben wurde wurde ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Regulierungsvorschlage bei der Anwaltskanzlei CBH Rechtsanwalte beauftragt 25 In dem im November 2019 vorgestellten Gutachten von Markus Ruttig welcher auch das Land Hessen beim Streit um das Konzessionsverfahren 2014 vertreten hatte 28 wurden unterschiedliche Regulierungsmodelle aufgezeigt Gleichzeitig wurde darin argumentiert dass die bereits erfolgte Zulassung privater Glucksspielanbieter das Lotteriemonopol gefahrden wurde 25 29 Gesetzliche Grundlagen Rennwett und Lotteriegesetz Bearbeiten Die Rennwett und Lotteriesteuer die ihre rechtliche Grundlage im Rennwett und Lotteriegesetz hat ist eine so genannte indirekte Steuer Deren Einnahmen stehen grundsatzlich den Landern zu die auch die gesamte Organisation bzw Verwaltung ubernehmen Das Rennwett und Lotteriegesetz ist in zwei Abschnitte unterteilt Der erste Abschnitt behandelt die Besteuerung von Rennwetten wahrend sich der zweite Abschnitt mit Lotterien Ausspielungen und Sportwetten beschaftigt Neben dem eigentlichen Gesetz existieren so genannte Ausfuhrungsbestimmungen die nahere Details zu diesem Gesetz regeln 30 Kartellverfahren Bearbeiten Am 28 August 2006 verkundete das Bundeskartellamt dass es ein Verwaltungsverfahren eroffnen werde wonach die staatlichen Lotteriegesellschaften der Lander mit sofortiger Wirkung mehr Wettbewerb zulassen mussten Danach sollte es u a privatrechtlichen Gesellschaften einfach ermoglicht werden die staatlichen Lotterieangebote in eigener Regie auch in eigenen Annahmestellen zu vertreiben Auch sollte die Beschrankung der Lottogesellschaften auf das jeweilige Bundesland aufgehoben werden damit auch ein Wettbewerb unter den staatlichen Einrichtungen entstehe Das staatliche Lotteriemonopol wurde durch diese Entscheidung zwar nicht abgeschafft da weiterhin ausschliesslich staatliche Lotterieangebote existierten die nun jedoch erheblich um private Weiterverkaufer Angebote erganzt wurden Situation in der Schweiz BearbeitenIn den Deutschschweizer Kantonen und im Tessin liegt das Monopol bei der Swisslos in den franzosischsprachigen Kantone bei der Loterie Romande Rechtsgrundlage sind das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmassigen Wetten vom 8 Juni 1923 31 sowie die kantonalen Lotteriegesetze oder verordnungen 32 Literatur BearbeitenSabine Schonbein Das Millionenspiel mit Tradition Books on Demand Norderstedt 2008 ISBN 978 3 8334 8779 8 Johannes Dietlein Manfred Hecker Markus Ruttig Hrsg Kommentar zum Glucksspielrecht C H Beck Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 406 58093 2 Einzelnachweise Bearbeiten http www tagesspiegel de politik deutschland laender verlaengern lotteriemonopol 786696 html http www taz de pt 2004 12 22 a0126 1 text ges 1 http www stern de politik deutschland lotteriemonopol sportwetten bitte nur beim staat 563888 html https www jaxx com de lottotipp information html Ausser Kraft Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland siehe auch Glucksspielstaatsvertrag Glucksspielstaatsvertrag GluStV http www bundesverfassungsgericht de entscheidungen rs20060328 1bvr105401 html Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14 Oktober 2008 http www flickr com photo zoom gne id 782951324 amp size o Anzeige des Deutschen Lottoverbands e V http www bverfg de entscheidungen rs20060328 1bvr105401 html http wettrecht blogspot com 2007 06 03 archive html http curia europa eu jurisp cgi bin gettext pl where amp lang de amp amp num 79929693C19040338 amp doc T amp ouvert T amp seance ARRET Bundeslander riskieren bei Lottomonopol Vertragsverletzungsverfahren der EU In Focus Online Archiviert vom Original am 26 Mai 2007 abgerufen am 14 Oktober 2018 EuGH Grosse Kammer Urteil vom 8 September 2010 C 316 358 359 360 409 410 07 Markus Stoss u a Wetteraukreis Kulpa Automatenservice Asperg GmbH u a Land Baden Wurttemberg EuGH Grosse Kammer Urteil vom 8 September 2010 C 46 08 Carmen Media Group Ltd Land Schleswig Holstein EuGH Grosse Kammer Urteil vom 8 September 2010 C 409 06 Winner Wetten GmbH Stadt Bergheim Beschluss des OVG Nordrhein Westfalen vom 23 November 2010 Az 13 B 1016 10 BeckRS 2010 56942 Dr Michael Lysander Fremuth Anmerkung zu EuGH Grosse Kammer Urteil vom 8 September 2010 C 316 358 359 360 409 410 07 NVwZ 2010 1417 Prof Dr Jorg Ennuschat Europaischer Gerichtshof kippt Glucksspielmonopol Oder doch nicht Gewerbearchiv 2010 425 427 heise online EU Urteil bestatigt Sonderweg Schleswig Holsteins beim Glucksspiel Abgerufen am 19 April 2021 Nein aus NRW Abgerufen am 19 April 2021 deutsch DER SPIEGEL Sportwetten sollen legal werden Bundeslander einigen sich Abgerufen am 19 April 2021 Karsten Seibel Glucksspiel Diese Regeln sollen kunftig fur Sportwetten gelten In DIE WELT 2 Marz 2019 welt de abgerufen am 19 April 2021 13 Bundeslander fur den Glucksspielstaatsvertrag Abgerufen am 19 April 2021 FOCUS Online Glucksspielstaatsvertrag in Kraft Welche Andern das Online Casino Gesetz bringt 2 Juli 2021 abgerufen am 8 Juli 2021 Neuer Glucksspielstaatsvertrag in 2021 was sich alles andert In Celler Presse 12 Juni 2020 abgerufen am 8 Juli 2021 a b c Jan C Wehmeyer Geheimes Gutachten Online Casinos drohen staatliches Lotto Monopol zu kippen 9 Januar 2020 abgerufen am 8 Juli 2021 Michael Ashelm Glucksspielbranche Angriff auf das Lotteriemonopol In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 8 Juli 2021 Dokument OVG Luneburg 11 Senat 11 ME 61 16 Beschluss Untersagung von Glucksspiel im Internet Online Casinospiel und Online Pokerspiel In Rechtsprechung Nds Landesjustizportal Abgerufen am 8 Juli 2021 JUVE www juve de Sportwetten VG Wiesbaden bremst Konzessionsverfahren mit Hangebeschluss In JUVE Abgerufen am 8 Juli 2021 Markus Ruttig Kurzgutachten zur Koharenz des Lotterieveranstaltungsmonopols und der Bestimmungen zum gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen 24 26 GluStV bei Zulassung von Online Casino und Online Automatenspielen CBH Rechtsanwalte 7 November 2019 abgerufen am 8 Juli 2021 Rennwett und Lotteriegesetz Informationen amp Grundlagen In Informationen zum Beruf Steuerberater Abgerufen am 13 Mai 2016 deutsch Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmassigen Wetten vom 8 Juni 1923 mit Anderungen Beispielsweise fur den Kanton Zurich die Kantonale Lotterieverordnung KLV vom 18 Juni 1932 mit Anderungen fur den Kanton Bern das Lotteriegesetz vom 4 Mai 1993 mit Anderungen fur den Kanton Zug das Gesetz uber Lotterien und gewerbsmassige Wetten Lotteriegesetz vom 6 Juli 1978 mit Anderungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lotteriemonopol amp oldid 236826833