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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Begriff Lohnwucher ist im juristischen Sprachgebrauch ein Synonym fur die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern 1 Lohnwucher liegt dann vor wenn in einem Dienst oder Arbeitsverhaltnis die Hohe der Vergutung in einem auffalligen Missverhaltnis zur Arbeitsleistung steht und dieses Missverhaltnis durch Ausnutzung der Zwangslage der Unerfahrenheit des Mangels an Urteilsvermogen oder der erheblichen Willensschwache des Arbeitnehmers zustande gekommen ist Lohnwucher hat sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Folgen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1 1 Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 1 2 Strafrechtliche Relevanz 1 3 Arbeitsrechtliche Zivilrechtliche Relevanz 1 4 Unverhaltnismassige Hohe der Vergutung 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseRechtslage in DeutschlandVorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung In seiner Entscheidung vom 17 August 1956 Verbot der KPD definiert der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Begriff Ausbeutung das heisst die verfassungsrechtlich unzulassige Ausbeutung von Arbeitskraft wie folgt 2 Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung Daruber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische Grundordnung dem Gedanken der Wurde und Freiheit des Menschen die Aufgabe auch im Verhaltnis der Burger untereinander fur Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen Dazu gehort dass eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an wirkliche Ausbeutung namlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwurdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden Vorzuglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden es soll schadliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernunftigerweise zu fordernden Masse verwirklichen Als objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum 3 sowie in der Rechtsprechung 4 5 Lohne bezeichnet die entgegen geltendem Bundesrecht vgl hierzu auch Art 4 Nr 1 EuSC trotz vollschichtiger Arbeit das heisst 40 Stunden Woche nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum Hartz IV 6 eines alleinstehenden Arbeitnehmers 7 abdecken Anderer Auffassung ist das Bundesarbeitsgericht Unterschreitet der vereinbarte Lohn die geltenden Satze der Sozialhilfe ohne in einem auffalligen Missverhaltnis zu vergleichbaren Tariflohnen zu stehen besteht einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge noch kein ausreichender Grund Lohnwucher annehmen zu konnen 8 Strafrechtliche Relevanz Lohnwucher ist nach 291 Abs 1 Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft In besonders schweren Fallen droht dem Tater eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren Ein besonders schwerer Fall liegt regelmassig vor wenn der Arbeitnehmer durch die wucherische Entlohnung in wirtschaftliche Not gerat oder die Tat gewerbsmassig begangen wird Lohnwucher ist ein Offizialdelikt Theoretisch moglich aber praktisch nicht relevant ist auch dass ein Arbeitnehmer dadurch Lohnwucher begeht dass er sich eine unverhaltnismassig hohe Vergutung fur seine Arbeitsleistung gewahren lasst 9 Arbeitsrechtliche Zivilrechtliche Relevanz Eine wucherische Vergutungsvereinbarung ist nach 138 Burgerliches Gesetzbuch nichtig Stattdessen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die ubliche Vergutung 8 10 Dasselbe gilt fur freie Dienstverhaltnisse die keine Arbeitsverhaltnisses sind Da der Wuchertatbestand in 138 BGB als Unterfall eines sittenwidrigen Rechtsgeschafts angesehen wird wird in der arbeitsrechtlichen Bewertung zumeist nicht zwischen sittenwidriger und wucherischer Vergutung unterschieden Unverhaltnismassige Hohe der Vergutung Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffalliges Missverhaltnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von 138 Abs 2 BGB in der Regel vor wenn die Arbeitsvergutung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion ublicherweise gezahlten Tariflohns erreicht 1 Nach dieser Regel urteilen auch die Strafgerichte 11 Die Zwei Drittel Grenze kann jedoch im Einzelfall im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit zu korrigieren sein wenn die konkreten Umstande des Einzelfalls eine andere Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung oder der Bestimmung des Werts der Arbeitsleistung gebieten 1 Das BAG hat etwa das Entgelt eines Lehrers an einer Privatschule das nur ein Viertel unter dem Entgelt von Lehrern an staatlichen Schulen lag schon als sittenwidrig angesehen weil die offentliche Hand dem Arbeitgeber 97 der Personalkosten als Zuschuss gewahrte und damit Vorgaben zur Vergutungshohe verbinden durfte 12 Umgekehrt sollen nach Ansicht des BAG Abschlage beim Wert der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern mit besonders einfachen Tatigkeiten oder mit erheblichen Leistungsdefiziten in Betracht kommen wenn der einschlagige Tarifvertrag auf diese Personen keine Rucksicht nehme Das gelte insbesondere fur Falle in denen der Arbeitnehmer zu den einschlagigen Tarifbedingungen regelmassig uberhaupt keinen Arbeitgeber finden wurde Dabei konne auch die weitgehende Subventionierung eines Arbeitsverhaltnisses durch die offentliche Hand eine entscheidende Rolle spielen 1 Liegt die verkehrsubliche Vergutung unterhalb des Tariflohns ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung nicht vom Tariflohn sondern von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen 8 Fur die Bestimmung der Ortsublichkeit kann zunachst aber von der tariflichen Vergutung ausgegangen werden Fur eine abweichende Ortsublichkeit oder dafur warum im Einzelfall ein abweichender Massstab gelten soll ist der Arbeitgeber darlegungs und beweispflichtig 13 14 Die Ublichkeit der Tarifvergutung kann in jedem Falle angenommen werden wenn mehr als 50 der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschaftigen 1 LiteraturAlexandra Franke Lohnwucher auch ein arbeitsrechtliches Problem Duncker amp Humblot 2003 ISBN 978 3 428 11093 3 Veit Hans Karl Vossberg Inhaltskontrollen von arbeitsvertraglichen Entgelthoheregelungen Hamburg 2005 ISBN 3 8300 2099 6WeblinksHelga Spindler Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit bei Niedriglohnen und Lohnwucher Arbeitsgericht Bremen Urteil vom 30 August 2000 Aktenzeichen Ca 5152 5198 00 PDF Datei 144 kB Lohn unter Sozialhilfe Niveau ist verfassungs rechtlich unzulassig SG Berlin Urteil vom 27 Februar 2006 Az S 77 AL 742 05 Einzelnachweise a b c d e BAG vom 22 April 2009 5 AZR 436 08 Deutschsprachiges Fallrecht DFR Rdnr 524 f in BVerfGE 5 85 KPD Verbot Prof Dr Helga Spindler Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit bei Niedriglohnen und Lohnwucher Memento des Originals vom 10 August 2003 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www tacheles sozialhilfe de Arbeitsgericht Bremen Urteil vom 30 August 2000 Aktenzeichen Ca 5152 5198 00 PDF Datei 144 kB Memento des Originals vom 6 Oktober 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bag erwerbslose de Sozialgericht Berlin Urteil vom 27 Februar 2006 Az S 77 AL 742 05 rechtskraftig Vgl hierzu Prof Dr Helga Spindler Niveau sozialrechtlicher Existenzsicherung und Mindestlohn in Deutschland Memento des Originals vom 16 Dezember 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www boeckler de Vgl Johannes Steffen Bedarfsdeckende Bruttoarbeitsentgelte PDF Datei ca 313 kB dort Ubersicht 7 1 ff Seite 20 ff von 27 a b c Bundesarbeitsgericht Az 5 AZR 303 03 Urteil vom 24 Marz 2004 Unter diese Kategorie konnten bestimmte Managergehalter fallen Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26 April 2006 5 AZR 549 05 Der BGH hat in einem Urteil vom 22 April 1997 BGH 1 StR 701 96 BGHSt 43 53 eine Entscheidung des Landgerichts Passau die einen um ca 35 unter dem Tariflohn liegenden Lohn fur wucherisch angesehen hatte revisionsrechtlich nicht beanstandet BAG vom 26 April 2006 5 AZR 549 05 BAGE 118 66 72 ff Vergutung in Hohe von 5 20 im Einzelhandel ist sittenwidrig Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 18 Marz 2009 6 Sa 1284 08 kostenlose urteile de Arbeitsgericht Wuppertal Urteil vom 24 Juli 2008 Memento des Originals vom 9 August 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www justiz nrw de 7 Ca 1177 08Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lohnwucher amp oldid 199229278