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Die Lex rei sitae lateinisch Recht der belegenen Sache bezeichnet das Recht des Ortes an dem sich eine Sache aktuell und physisch befindet 1 So wird z B im internationalen Privatrecht oft auf die Lage eines Grundstuckes abgestellt um zu ermitteln nach welchem Recht dieses zu behandeln ist Im deutschen Recht ist dies in Art 43 Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche EGBGB im osterreichischen Recht in 31 IPR Gesetz und im schweizerischen Recht in Art 99 und Art 100 des Bundesgesetzes uber das internationale Privatrecht geregelt Die internationale Anerkennung und Verwendung der Situs Regel im internationalen Sachenrecht ist in jungster Zeit durch Abweichungsvorschlage in Frage gestellt worden Der deutsche Gesetzgeber tragt dieser Tendenz in Art 46 EGBGB Rechnung indem er dort ausnahmsweise eine andere Anknupfung zulasst Einzelnachweise Bearbeiten Wolf Manfred Wellenhofer Marina Sachenrecht 30 Aufl 2015 1 28 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex rei sitae amp oldid 231707190