www.wikidata.de-de.nina.az
Das Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas VSF 19 30 1 ist ein deutsches Bundesgesetz zum Verbraucherschutz Es regelt die Kennzeichnung von Glaswaren zur Verwendung bei Tisch in der Kuche bei der Toilette im Buro zum Ausschmucken von Wohnungen und zu ahnlichen Zwecken Von der Kennzeichnungspflicht nach diesem Gesetz ausgenommen sind Wurfel Steinchen Plattchen fur Mosaike und zu ahnlichen Zierzwecken Phantasiewaren aus lampengeblasenem Glas Kunstverglasungen Spiegelglas Spiegel Glaswaren fur Beleuchtung und Gehause fur Uhren 1 BasisdatenTitel Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und KristallglasKurztitel KristallglaskennzeichnungsgesetzAbkurzung KrGlasKennzGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie WirtschaftsverwaltungsrechtFundstellennachweis 772 2Erlassen am 25 Juni 1971 BGBl I S 857 Inkrafttreten am 30 Dezember 1971Letzte Anderung durch Art 355 VO vom 31 August 2015 BGBl I S 1474 1526 Inkrafttreten derletzten Anderung 8 September 2015 Art 627 VO vom 31 August 2015 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz definiert in 2 verschiedene Qualitatsstufen fur Blei und Kristallglaser Fur die Ermittlung der Qualitatsstufen sind im Anhang zum Gesetz genau Verfahrensvorschriften definiert In 3 wird vorgeschrieben wie Glaswaren der verschiedenen Qualitatsstufen beim Inverkehrbringen bei der Einfuhr gemass 4 Abs Nr 4 AWG a F dem sonstigen Verbringen in den Geltungsbereich des KrGlasKennzG oder in der Werbung zu kennzeichnen sind Verwechselbare Bezeichnungen durfen nicht verwendet werden 4 regelt die Anbringung von zusatzlichen Symbolen zu den in 3 geforderten Angaben Die Verwendung dieser Symbole fur Produkte die nicht den Qualitatsanforderungen des 2 entsprechen ist nicht gestattet Andere Aufschriften die Begrifflichkeiten aus 2 enthalten oder Begrifflichkeiten die diesen ahneln sind gemass 5 bei Einhaltung der Regeln des 2 durch eine Angabe gemass 3 zu erganzen Erfullen die Waren nicht die Definitionen einer der Qualitatsstufen aus 2 ist die Aufschrift mit einer genauen Aufstellung der Zusammensetzung der Glasware zu versehen Gemass 6 ist das Gesetz nicht fur Ausfuhrwaren und Waren unter zollamtlicher Uberwachung in verschiedenen Zollverfahren anzuwenden Verstosse gegen dieses Gesetz konnen gemass 7 mit einem Bussgeld von bis zu 10 000 Euro geahndet werden Es besteht gemass 8 jedoch kein Einfuhrverbot fur Glaswaren welche nicht gemass 3 gekennzeichnet sind Diese konnen zum Freien Verkehr abgefertigt werden Die abfertigende Zollstelle ist jedoch befugt die zustandige Verwaltungsbehorde uber die Einfuhr der nicht ordnungsgemass gekennzeichneten Glaswaren zu informieren Die 9 und 10 Regeln die Geltung im Bundesland Berlin und den Zeitpunkt des Inkrafttretens Weblinks BearbeitenText des KristallglaskennzeichnungsgesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kristallglaskennzeichnungsgesetz amp oldid 234951632