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Ein Kreisjagdmeister ist ein durch die deutschen Landesjagdgesetze begrundeter Ehrenbeamter des jeweiligen Bundeslandes in dem sein Zustandigkeitsbereich liegt Die Regelungen konnen je nach Landesjagdgesetz leicht variieren Er wird aus den Reihen der Jagerschaft fur funf Jahre gewahlt Wahlberechtigt sind Jagdscheininhaber die ihren Wohnsitz oder ein Jagdausubungsrecht im entsprechenden Bereich haben Die Wahlen werden in der Regel durch die Kreisjagerschaften organisiert Der Kreisjagdmeister tritt als Berater der Unteren Jagdbehorde auf und ist in mit der Jagd in Zusammenhang stehenden Fragen zu horen Er erhalt fur seine Tatigkeit in der Regel eine Aufwandsentschadigung 1 Einzelnachweise Bearbeiten Kreisjagdmeister siehe 38 Landesjagdgesetz Rheinland Pfalz Memento vom 15 Oktober 2009 im Internet Archive Weblinks BearbeitenKommunal und Verwaltungsreform Rheinland Pfalz Anfrage im Landtag bezuglich der Zuordnung von Kreisjagdmeistern PDF 31 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreisjagdmeister amp oldid 208447479