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Konkumbenz konkumbieren konkumbiert von lat Concumbere concubitum im Sinne von sich zu jemandem legen mit jemandem schlafen im weiteren Sinne Beischlaf ist eine veraltete Bezeichnung fur den ehelichen affinitas legitima oder unehelichen Beischlaf affinitas illegitima eines Mannes bei einer Frau In der rechtswissenschaftlichen Literatur hat der Begriff vor allem Bedeutung erlangt im Zusammenhang mit der ausserehelichen Konkumbenz insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Verantwortung fur ein aus der Beiwohnung entstandenes Kind und die sachliche wie finanzielle Unterstutzung des Vaters an die Mutter und das Kind Alimentation Siehe auch BearbeitenKonkubinat Ehelicher Beischlaf Wilde EheWeblinks BearbeitenVortrag von Frieda Duensing Die rechtliche Stellung des unehelichen Kindes und seiner Mutter anlasslich des Internationalen Frauen Kongresses in Berlin 1904 Publiziert im Internet Archive Inaugural Dissertation von Georg Seitz Die Alimentationspflicht des ausserehelichen Erzeugers nach gemeinem Recht 1891 Publiziert im Internet ArchiveLiteratur BearbeitenEduard von Liszt Die Pflichten des ausserehelichen Konkumbenten ein Beitrag zur Revision des osterreichischen Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuches mit besonderer Berucksichtigung des Burgerlichen Gesetzbuches fur das Deutsche Reich und des Entwurfes eines Schweizerischen Zivilgesetzbuches 1 Auflage Braumuller Wien Leipzig 1907 Theodor Gimmerthal Der menschliche Wille als Quelle aller obligatorischen Verbindlichkeiten und insbesondere dessen Bedeutung fur die Ernahrungspflicht der Konkumbenten bei der ausserehelichen Schwangerung 1 Auflage Ferd Gimmerthal Arnstadt 1892 Georg Seitz Die Alimentationspflicht des ausserehelichen Erzeugers nach gemeinem Recht Inaugural Dissertation 1 Auflage Frz X Seitz Munchen 1891 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konkumbenz amp oldid 231776405