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Kommerzielle Kommunikation ist ein Begriff aus dem deutschen Telemediengesetz TMG Er definiert was unter Werbung in Telemedien zu verstehen ist Kommerzielle Kommunikation in den Telemedien unterliegt in Deutschland gesetzlichen Auflagen Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Gesetzliche Auflagen 3 Abgrenzung zum Begriff Schleichwerbung 4 Rechtlicher Ursprung des Begriffes 5 Zukunftige Rechtsentwicklung 6 WeblinksDefinition BearbeitenKommerzielle Kommunikation ist gemass 2 Nr 5 des Telemediengesetzes jede Form der Kommunikation in Telemedien die der direkten oder indirekten Forderung des Absatzes von Waren Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens einer sonstigen Organisation oder einer naturlichen Person dient die eine Tatigkeit im Handel Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausubt Keine Kommerzielle Kommunikation ist hingegen die Ubermittlung folgender Angaben a solche die unmittelbaren Zugang zur Tatigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermoglichen wie z B Domain Name oder E Mail Adresse und b Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens einer Organisation oder Person die unabhangig und insbesondere ohne Gegenleistung gemacht werden Gesetzliche Auflagen BearbeitenKommerzielle Kommunikation ist Diensteanbieter in den Telemedien gemass 6 des Telemediengesetzes unter besonderen Voraussetzungen gestattet Die kommerzielle Kommunikation muss als solche klar erkennbar sein der Auftraggeber der Kommerziellen Kommunikation muss klar erkennbar sein Angebote zur Verkaufsforderung mussen klar und deutlich sein Preisausschreiben und Gewinnspiele und deren Bedingungen mussen klar erkennbar und die leicht zuganglich sein und elektronisch versandte Kommerzieller Kommunikation z B per E Mail darf ihren kommerziellen Charakter nicht verschleiern Abgrenzung zum Begriff Schleichwerbung BearbeitenDer Begriff der Kommerziellen Kommunikation wird oft falschlich mit dem Begriff der Schleichwerbung vgl Staatsvertrages fur Rundfunk und Telemedien RStV Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG gleichgesetzt Kommerzielle Kommunikation ist jedoch keine Schleichwerbung sondern lediglich ein gesetzlich definiter Begriff der verdeutlicht wann Kommunikation in Telemedien uberhaupt als kommerziell also als werblich eingestuft werden muss Das Telemediengesetz gestattet Kommerzielle Kommunikation unter bestimmten Voraussetzungen Schleichwerbung ist hingegen in Deutschland gesetzlich verboten Stark vereinfacht dargestellt ist Schleichwerbung getarnte Kommerzielle Kommunikation Rechtlicher Ursprung des Begriffes BearbeitenDas TMG ist in Bezug auf Kommerzielle Kommunikation eine Umsetzung der Richtlinie 2000 31 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 8 Juni 2000 Richtlinie uber den elektronischen Geschaftsverkehr In Artikel 2 und 6 dieser Richtlinie werden die begriffliche Definition und die Voraussetzungen bzw Pflichten bei Kommerzieller Kommunikation im elektronischen Geschaftsverkehr vorgegeben Zukunftige Rechtsentwicklung Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2010 nicht mehr aktuell zu sein Richtlinie 2007 65 EG wurde durch Richtlinie 2010 13 EU ersetzt Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2010 Mit der Richtlinie 2007 65 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Juni 2007 Richtlinie audiovisuelle Mediendienste wird der Begriff auf samtliche audio visuelle Medien ubertragen Die Richtlinie ist bislang jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt Die Richtlinie audio visuelle Mediendienste sieht erheblich weiterfassende Voraussetzungen fur die Zulassigkeit von Kommerzieller Kommunikation in audiovisuellen Mediendiensten vor als das TMG fur Telemediendienste So werden in der Richtlinie fur audiovisuelle Mediendienste insbesondere Vorgaben fur Kommerzielle Kommunikation zum Jugendschutz zu Arznei Tabak und Alkoholprodukten und zum Sponsoring geschaffen Weblinks BearbeitenText des Telemediengesetzes Richtlinie 2000 31 EG uber den elektronischen Geschaftsverkehr Richtlinie 2007 65 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Dezember 2007 zur Anderung der Richtlinie 89 552 EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Ausubung der Fernsehtatigkeit audio visuelle Mediendienste Richtlinie 2010 13 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 10 Marz 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste Richtlinie uber audiovisuelle Mediendienste Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommerzielle Kommunikation amp oldid 232580880