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Als Klostergesetz wurde das preussische Gesetz zur Auflosung der geistlichen Orden bezeichnet Es wurde im Juni 1875 im preussischen Amtsblatt veroffentlicht und war Teil des Kulturkampfs Es wurde am 31 Mai 1875 vollzogen und am 3 Juni 1875 verkundet Mit dem Gesetz vom 29 April 1887 wurden alle Orden ausser dem Jesuitenorden wieder zugelassen 1 Inhalt BearbeitenDas Gesetz sah vor dass geistliche Orden der katholischen Kirche sowie ordensahnliche Kongregationen vom preussischen Staatsgebiet ausgeschlossen wurden Die Errichtung neuer Niederlassungen wurde untersagt und die Aufnahme neuer Mitglieder war ab dem Tag der Verkundung des Gesetzes 3 Juni 1875 untersagt Bestehende Niederlassungen sollten in einer Frist von sechs Monaten aufgelost werden Eine Ausnahme war fur reine Krankenpflegeorden vorgesehen die sich ausschliesslich der karitativen Tatigkeit fur Kranke widmeten Sie spielten fur das Krankenhauswesen in Preussen eine wichtige Rolle und durften fortbestehen Allerdings war ihre Aufhebung durch konigliche Verordnung grundsatzlich jederzeit moglich Aufgrund des Klostergesetzes wurden in Preussen 296 Ordensniederlassungen aufgehoben 2 Einzelnachweise Bearbeiten Otto Busch Wolfgang Neugebauer Handbuch der preussischen Geschichte Band 3 Vom Kaiserreich zum 20 Jahrhundert Berlin 2000 S 105 Dieter Berg Hrsg Spuren franziskanischer Geschichte Werl 1999 S 492 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klostergesetz amp oldid 211564204