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Dieser Artikel beschreibt das osterreichische Gesetz Fur das deutsche siehe Bundeskleingartengesetz Das osterreichische Kleingartengesetz regelt Pachtvertrage uber Kleingarten sowie die Rechtsstellung von Kleingartnervereinen und Verbanden der Kleingartnervereine BasisdatenTitel KleingartengesetzLangtitel Bundesgesetz uber die Regelung des KleingartenwesensTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstelle BGBl Nr 6 1959Datum des Gesetzes 16 Dezember 1958Inkrafttretensdatum 10 Janner 1959Letzte Anderung BGBl I Nr 98 2001Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Erganzend haben einige Bundeslander Kleingartengesetze erlassen so zum Beispiel Wien oder Niederosterreich Inhaltsverzeichnis 1 Definitionen 2 Pachtvertrag 3 Ersatz bei Beendigung des Pachtvertrags 4 Kleingartnervereine und Verbande der Kleingartnervereine 5 Konsolidierte Fassungen der RechtsquellenDefinitionen BearbeitenKleingarten sind Grundstucke Grundstucksteile im Ausmasse von mehr als 120 m und hochstens 650 m die der nicht erwerbsmassigen Nutzung oder der Erholung dienen Kleingarten konnen innerhalb oder ausserhalb einer Kleingartenanlage liegen Nicht vom Gesetz betroffen sind Kleingarten auf Eigengrund land oder forstwirtschaftlichen Betriebe Einzelpachtvertrage in kleinen Gemeinden oder Kleingarten die gegen jederzeitigen Widerruf zur Nutzung uberlassen werdenPachtvertrag BearbeitenFur den Pachtvertrag gelten folgende Vorschriften Pachtvertrage konnen auf unbestimmte oder bestimmte Zeit mindestens 10 Jahre abgeschlossen werden Es darf je Bundesland nur ein Pachtvertrag abgeschlossen werden Dem Kleingartner ist die Weiterverpachtung des Kleingartens nicht gestattetEs werden Generalpachtvertrage Unterpachtvertrage Einzelpachtvertrageunterschieden Ersatz bei Beendigung des Pachtvertrags BearbeitenBei Beendigung des Unterpachtverhaltnisses kann der Unterpachter vom Generalpachter den Ersatz fur die von ihm gemachten Aufwendungen beanspruchen Dies gilt fur die zur kleingartnerischen Nutzung notwendigen Pflanzungen sowie die Gebaude wenn diese den Bauvorschriften entsprechend errichtet worden sind Kleingartnervereine und Verbande der Kleingartnervereine BearbeitenKleingartnervereine und Verbande der Kleingartnervereine sind Vereine denen die Forderung des Kleingartenwesens und die Wahrung der darauf bezuglichen Interessen ihrer Mitglieder statutengemass obliegt Konsolidierte Fassungen der Rechtsquellen BearbeitenKleingartengesetz konsolidierte Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes Wiener Kleingartengesetz 1996 konsolidierte Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes Niederosterreichisches Kleingartengesetz konsolidierte Fassung im Rechtsinformationssystem des BundesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kleingartengesetz amp oldid 230770334