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Die Artikel Kindeswohl Kindesinteresse und Kinderrechte uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch in den anderen Artikeln befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Der Begriff Kindesinteresse nach der Definition der Vereinten Nationen legt grundsatzliche Standards zum Schutz des Kindes fest und betont die Notwendigkeit dass bei allen Massnahmen staatlicher und privater Institutionen die Kinder und Jugendliche betreffen das Interesse des Kindes ein vorrangig zu berucksichtigender Gesichtspunkt ist 1 Der Begriff des Kindesinteresses fand seinen Ursprung in dem Ubereinkommen uber die Rechte der Kinder UN Kinderrechtskonvention vom 20 November 1989 2 In der deutschen nicht von der UN autorisierten Fassung wurde der authentische Begriff z B engl best interest of the child span interes superior del nino mit Kindeswohl wiedergegeben Inhaltsverzeichnis 1 Drei Dimensionen des Kindesinteresses 2 Sozialwissenschaftliche Kriterien des Kindesinteresses 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDrei Dimensionen des Kindesinteresses BearbeitenDas Kindesinteresse beinhaltet drei Dimensionen 1 Schutz und Fursorge 2 Kindeswille und 3 Kinderrechte Erziehungsberechtigte d h Eltern oder Vormund haben einen Anspruch darauf gesetzlich verankerte Rechte in Anspruch zu nehmen sie mussen aber auch gesetzliche Pflichten einhalten um durch Schutz und Fursorge das Wohlergehen des Kindes zu gewahrleisten Der Staat richtet zu diesem Zweck geeignete Gesetzgebungs und Verwaltungsmassnahmen ein Er ist verpflichtet offensichtliche Verletzungen des Kindesinteresses durch Erziehungsberechtigte zu beobachten und zu registrieren die Erziehungsberechtigten auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens hinzuweisen und ihnen im Notfall das Sorgerecht zu entziehen Ausubung des Wachteramtes des Staates Dabei besteht sowohl die Gefahr eines ungerechtfertigten Eingriffs in das Elternrecht als auch des ungenugenden Schutzes eines Kindes vor seinen Sorgeberechtigten 3 Der Staat ist ein Ausfallburge fur den Fall dass Sorgeberechtigte ihre Rechte missbrauchen und oder ihren Pflichten nicht nachkommen allerdings auch vor allem als Sozialstaat eine unter Umstanden zur Forderung des Kindesinteresses verpflichtete Instanz 4 Der von einem Kind geausserte Wille darf von entscheidungsbefugten Erwachsenen nicht ignoriert werden Kinder haben ein Recht darauf aktiv nach ihrem Wohlergehen zu streben Allerdings gibt der Rechtsstatus der Minderjahrigkeit Erwachsenen die Moglichkeit eine vollstandige Umsetzung des Kindeswillens in die Praxis unter Berufung auf sein objektives Wohl zu verhindern In welchem Umfang Partizipationsrechte des Kindes oder Kontrollrechte von Erwachsenen in Konfliktsituationen ausschlaggebend sein sollen ist umstritten 5 6 Nicht umstritten ist hingegen der Grundsatz dass mit zunehmendem Alter und zunehmender Fahigkeit eines Kindes oder eines Jugendlichen sich eine eigene Meinung zu bilden Art 12 UN Kinderrechtskonvention dessen Wille starker bei Entscheidungen berucksichtigt werden muss Grundlage jeder Diskussion uber Kindesinteressen sind die von der UN festgestellten Kinderrechte Sie sollen das Wohlergehen eines Kindes sichern sowie seiner gesunden Entwicklung dienen Erforderlich fur die Feststellung was im Einzelfall im Interesse eines bestimmten Kindes liegt sind sachverhaltsbezogene Abwagungsmassstabe 7 Diese sind allerdings in der Regel so unbestimmt dass sich grosse Ermessensspielraume fur Erziehungsberechtigte ergeben 8 so dass der Staat sein Wachteramt zuruckhaltend ausuben muss Denn Kinderrechte sind auch Abwehrrechte gegen Staatsorgane die ihr Verstandnis des Kindesinteresses gegen das der Erziehungsberechtigten durchsetzen wollen 9 Sozialwissenschaftliche Kriterien des Kindesinteresses BearbeitenUm das Interesse des Kindes sozialwissenschaftlich untersuchen zu konnen mussen Dimensionen festgelegt werden die in den Untersuchungen hinsichtlich des Kindeswohls betrachtet werden In der Untersuchung An overview of child well being in rich countries 10 durch das Innocenti Research Centre von 2007 wurden 6 Dimensionen festgelegt die das Wohl des Kindes beschreiben sollen material well being health and safety educational well being family and peer relationships behaviour and risks und subjective well being Der beschriebene Ansatz geht davon aus dass wissenschaftlich festgestellt werden konne ob es einem Kind gut geht oder nicht Auch muss zwischen den Adressaten der Kindesinteressen unterschieden werden den Personensorgeberechtigten in der Regel den Eltern als Interessenvertretern des Minderjahrigen mit Rechten und Pflichten besonderer Art dem Staat vor allem als Instanz der gegenuber Kinder ihr Recht auf Bildung geltend machen konnen und Schulkinder ihre Schulpflicht erfullen mussen sowie Dritten allen ubrigen Menschen und Instanzen in Gesellschaft und Wirtschaft die in einer Beziehung zu einem Kind oder einem Jugendlichen stehen Matthias Jestaedt grenzt die Begriffe Kindesinteresse Kindeswillen und Kindeswohl folgendermassen voneinander ab Vom Kindeswohl zu trennen ist der Kindeswille Wahrend jenes das grundsatzlich von den Eltern festzulegende wohlverstandene Kindesinteresse markiert bedeutet dieser das tatsachliche Kindesinteresse Der Kindeswille ist zwar als wesentliches Indiz zur Bestimmung des Kindeswohles heranzuziehen er ist aber nur insoweit zu berucksichtigen als er mit dem Kindeswohl vereinbar ist Mit zunehmender Reife des Kindes Jugendlichen wachst die Bedeutung des Kindeswillens zunachst fur die Bestimmung des Kindeswohles durch die Eltern sodann fur die Ersetzung der elterlichen Bestimmung durch die Selbstbestimmung des Kindes Jugendlichen 11 Damit widerspricht Jestaedt implizit der These wonach Bedurfnisse in dem Sinne objektivierbar seien dass Wissenschaftler durch Forschung herausbekommen konnen was ein Kind brauche und was ihm zustehe So ist z B die Frage ob ein Junge vor dem Hintergrund einer religiosen Tradition beschnitten werden durfe bzw musse nicht mit den Mitteln der Wissenschaft beantwortbar 12 13 Zu unterscheiden ist zwischen einer advokatorischen und einer vormundschaftlichen Vertretung der Interessen Minderjahriger durch Erwachsene 14 Es gebe eine Dichotomie zwischen Kindeswohl und Kindeswillen die nicht auflosbar sei Im Extremfall kann eine Entscheidung welche nicht dem derzeitigen Kindeswillen entspricht dem Kindeswohl insgesamt besser entsprechen d ennoch ist die Berucksichtigung des Kindeswillens Teil des Kindeswohls Fursorgliche Nichtberucksichtigung des Kindeswillens muss auch vor dem Kind begrundet werden 15 Das vom deutschen Bundesministerium fur Familie Senioren Frauen und Jugend geforderte Glossar Durchblick Informationen zum Jugendschutz ermahnt ausdrucklich Personensorgeberechtigte dass d as in Art 6 Abs 2 GG enthaltene Erziehungsrecht der Eltern nicht ein Herrschaftsrecht uber Kinder sondern ein dienendes Recht im Interesse des Kindeswohls sei 16 Siehe auch BearbeitenKindeswohl Kinderrechtskonvention National Coalition Deutschland Europaisches Ubereinkommen uber die Ausubung von KinderrechtenLiteratur BearbeitenFreeman Michael Article 3 The Best Interests of the Child A Commentary on the United Nations Convention on the Rights of the Child Leiden Boston 2007 The UN Children s Right Convention Theory meets practice Proceedings of the International Interdisciplinary Conference on Children s Rights 18 19 May 2006 Ghent Belgium Antwerpen Oxford 2007 UNICEF Child poverty in perspective An overview of child well being in rich countries PDF 1 5 MB Innocenti Report Card 7 Florence 2007 Zitelmann Maud Kindeswohl und Kindeswille im Spannungsfeld von Padagogik und Recht Votum Munster 2001 Weblinks BearbeitenVollstandige Textversion der UN Kinderrechtskonvention von 1990Einzelnachweise Bearbeiten UN Kinderrechtskonvention Art 3 Abs 1 Status of treaties Ratifikationsstand vom KRK Hrsg Vertragssammlung der UNO abgerufen am 19 Marz 2019 englisch Jorg Fegert In the best interests of the child Kindeswohl und Kindesinteresse als handlungsleitendes Prinzip oder als Pladierformel im Kinderschutz Kinderschutzkongress 2013 21 3 2013 in Zurich Memento vom 11 August 2017 im Internet Archive Universitatsklinikum Ulm 2013 S 35 Matthias Jestaeft Kindeswohl und Elternprimat Vortrag auf der Evangelischen Akademie Bad Boll 1 3 April 2005 Jorg Fegert In the best interests of the child Kindeswohl und Kindesinteresse als handlungsleitendes Prinzip oder als Pladierformel im Kinderschutz Kinderschutzkongress 2013 21 3 2013 in Zurich Memento vom 11 August 2017 im Internet Archive Universitatsklinikum Ulm 2013 S 25 Nina Oelkers Mark Schrodter Kindeswohl und Kindeswille Zum Wohlergehen von Kindern aus der Perspektive des Capability Approach In Capabilities Handlungsbefahigung und Verwirklichungschancen in der Erziehungswissenschaft Hrsg Hans Uwe Otto Holger Ziegler VS Verlag Januar 2008 S 151 Convention on the Rights of the Child Article 3 Memento vom 11 Juni 2010 im Internet Archive Freeman Michael Article 3 The Best Interests of the Child A Commentary on the United Nations Convention on the Rights of the Child Leiden Boston 2007 S 1 Hendrik Kremer Im besten Interesse des Kindes Die Rechte von Migranten und Fluchtlingskindern in Deutschland Friedrich Ebert Stiftung 9 April 2008 UNICEF Child Poverty in perspecticve An overview of child well being in rich countries Innocenti Report Card 7 Florence 2007 Matthias Jestaedt Kindeswohl und Elternprimat Vortrag auf der Evangelischen Akademie Bad Boll 1 3 April 2005 These 14 Jorg Fegert Eltern als beste Garanten der Kindesinteressen Wissenschaftliches Symposium Genitale Autonomie Korperliche Unversehrtheit Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung von der Theorie zur Praxis Universitat zu Koln 6 Mai 2014 Memento vom 25 Mai 2015 im Internet Archive Munsteraner Forum fur Theologie und Kirche Das Kolner Beschneidungs Urteil Stadt Munster 2012 Jorg Fegert In the best interests of the child Kindeswohl und Kindesinteresse als handlungsleitendes Prinzip oder als Pladierformel im Kinderschutz Kinderschutzkongress 2013 21 3 2013 in Zurich Memento vom 11 August 2017 im Internet Archive Universitatsklinikum Ulm 2013 S 19 Jorg Fegert In the best interests of the child Kindeswohl und Kindesinteresse als handlungsleitendes Prinzip oder als Pladierformel im Kinderschutz Kinderschutzkongress 2013 21 3 2013 in Zurich Memento vom 11 August 2017 im Internet Archive Universitatsklinikum Ulm 2013 S 21 Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz Online Handbuch Kinder und Jugendschutz Stichwort Kinderrechte Berlin 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kindesinteresse amp oldid 214777797