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Kanzleisekretar oder Kanzleisekretarius teils schlicht Sekretar oder secretarius genannt 1 war ein Titel fur einen Beamten in der Justizverwaltung Der Begriff entwickelte sich aus der historischen Bedeutung von Kanzlei als dem Ort an dem offentliche Urkunden und Reskripte des Landesherrn hergestellt wurden Nach dem Deutschen Rechtsworterbuch war der vereidigte Kanzleisekretar oder Kanzleisekretarius ein in gehobener Stellung wirkender oft aus den Reihen der Kanzleischreiber hervorgehender Kanzleibedienter mit leitenden Aufgaben bei der Ausfertigung der Schriftstucke Protokollfuhrung Siegelfuhrung und anderen Kanzleiarbeiten Dieser oftmals auch nur als Sekretar Bezeichnete war in seiner Stellung als erster oder oberster von mehreren Sekretaren herausgehoben 1 Den Titel Geheimer Kanzleisekretar trug im 18 Jahrhundert beispielsweise Johann Andreas Schernhagen ein Brieffreund des Experimentalphysikers Georg Christoph Lichtenberg 2 Weblinks BearbeitenKanzleisekretar im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Kanzleisekretar im Deutschen Rechtsworterbuch mit weitergehenden AngabenEinzelnachweise Bearbeiten a b Vergleiche die Angaben im Deutschen Rechtsworterbuch Friedhelm Zubke Georg Christoph Lichtenberg Der Zweifel als Lebensprinzip Bohlau Koln 1990 ISBN 978 3 412 08189 8 und ISBN 3 412 08189 2 Anmerkung 19 auf S 145 S 16 u o eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kanzleisekretar amp oldid 232523320