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Der Begriff Kunstlerisches Entwicklungsvorhaben findet im deutschen Hochschulrecht Verwendung Da die Kunsthochschulen den Universitaten rechtlich gleichgestellt sind die Kunst aber eine von der Wissenschaft sehr verschiedene Eigengesetzlichkeit aufweist tritt im Hochschulrecht das kunstlerische Entwicklungsvorhaben als Aquivalent an die Stelle des Begriffs der wissenschaftlichen Forschung Mit diesem Begriff wird der Tatsache Rechnung getragen dass die kunstlerische Forschung einem steten Wandel unterliegt und keine allgemein verbindlichen Methoden wie die wissenschaftliche Forschung kennt Die Gleichstellung von Kunst und Wissenschaft im Hochschulrecht findet auch darin Ausdruck dass Kunsthochschulen eine kunstlerische bzw kunstlerische und wissenschaftliche Ausbildung vermitteln die gestalterischen Fachbereiche der Fachhochschulen hingegen eine Ausbildung auf kunstlerischer bzw wissenschaftlicher Grundlage Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kunstlerisches Entwicklungsvorhaben amp oldid 232182841