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Ein Internationaler Fuhrerschein ist ein Dokument das von den Strassenverkehrsbehorden oder Automobilclubs 1 eines Landes aufgrund zwischenstaatlicher Vertrage ausgestellt wird Er soll vor allem der Polizei eines anderen Landes die Feststellung ermoglichen ob ein auslandischer Kraftfahrer die Fahrerlaubnis hat die fur sein aktuelles Fahrzeug erforderlich ist Internationaler Fuhrerschein Deutschlands Wiener Abkommen 1968 Umschlagseite vorn Internationaler Fuhrerschein Deutschlands Wiener Abkommen 1968 Seiten 6 und 7Inhaltsverzeichnis 1 Zwischenstaatliche Abkommen 2 Regelung im Wiener Ubereinkommen 3 Klassen 4 Nationales 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 BelegeZwischenstaatliche Abkommen BearbeitenDas Wiener Ubereinkommen uber den Strassenverkehr von 1968 regelt in Kapitel IV Fuhrer von Kraftfahrzeugen im Artikel 41 Fuhrerscheine 2 die Ausstellung Internationaler Fuhrerscheine Die meisten Unterzeichnerstaaten der EU sind beigetreten und somit gelten die jeweiligen nationalen Fuhrerscheine ohnehin EU weit 95 Lander die dem Wiener Ubereinkommen beigetreten sind 3 Albanien Armenien Aserbaidschan Athiopien Bahamas Bahrain Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Brasilien Bulgarien Chile Costa Rica Danemark Deutschland DR Kongo Ecuador Elfenbeinkuste Estland Finnland Frankreich Georgien Ghana Griechenland Guyana Honduras Indonesien Irak Iran Israel Italien Kap Verde Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kroatien Kuba Kuwait Lettland Liberia Liechtenstein Litauen Luxemburg Marokko Mexiko Moldau Monaco Mongolei Montenegro Myanmar Niederlande Niger Nigeria Nordmazedonien Norwegen Oman Osterreich Pakistan Palastina Peru Philippinen Polen Portugal Rumanien Russische Foderation San Marino Saudi Arabien Schweden Schweiz Senegal Serbien Seychellen Simbabwe Slowakei Slowenien Spanien Sudafrika Sudkorea Tadschikistan Thailand Tschechien Tunesien Turkei Turkmenistan Ukraine Ungarn Uruguay Uzbekistan Vatikanstadt Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigtes Konigreich Vietnam Zentralafrikanische Republik Der internationale Fuhrerschein nach dem Wiener Abkommen 1968 ist nur in Verbindung mit dem nationalen Fuhrerscheindokument gultig 2 nbsp Dunkelblau Unterzeichner des Genfer Abkommens hellblau zusatzliche Lander die Genfer Fuhrerscheine akzeptierenParallel gibt es ein zweites Abkommen das Genfer Abkommen uber den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 Diesem gehoren uberwiegend die amerikanischen Nationen sowie afrikanische und asiatische Staaten an Somit existieren zwei Gruppen von Staaten die jeweils einen unterschiedlichen Internationalen Fuhrerschein ausgeben bzw akzeptieren nicht jedoch den Internationalen Fuhrerschein der anderen Gruppe Fur einen Inhaber einer Fahrerlaubnis aus der Bundesrepublik Deutschland besteht folgende Problematik Die USA sind lediglich dem Abkommen von 1949 beigetreten an welchem die wenige Monate zuvor gegrundete Bundesrepublik Deutschland nicht teilnahm Der Internationale Fuhrerschein nach dem Wiener Ubereinkommen wird in Verbindung mit einem gultigen EU Fuhrerschein von ortlichen US Behorden jedoch im Allgemeinen kulanzweise akzeptiert In Osterreich ist die Ausstellung Internationaler Fuhrerscheine an die Automobilclubs delegiert 4 Im Rahmen der Gleichstellung aller EU Burger ist es bei Vorlage eines deutschen EU Fuhrerscheins bei ARBO OAMTC oder VCO moglich einen internationalen Fuhrerschein nach dem Genfer Ubereinkommen 1949 zu erhalten welcher in den USA anerkannt wird Im Gegensatz zu anderen Abkommen beinhaltet das Genfer Abkommen keine Vereinbarung die Ausstellung des internationalen Fuhrerscheins nur auf Staatsburger oder Personen mit Wohnsitz im ausstellenden Staat zu beschranken 5 Der internationale Fuhrerschein nach dem Genfer Abkommen 1949 ist so fur sich gultig 6 Im Pariser Abkommen uber Kraftfahrzeugverkehr von 1926 wird geregelt dass der Internationale Fuhrerschein in allen Landern die den Vertrag unterzeichnet haben gultig ist Die unterzeichneten Bevollmachtigten der Regierungen der unten aufgefuhrten Staaten die vom 20 bis 24 April 1926 in Paris zu einer Konferenz versammelt waren um zu prufen welche Anderungen des Internationalen Abkommens uber den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11 Oktober 1909 vorzunehmen sind haben diese Bestimmungen vereinbart Der Vertrag ist ab dem 13 Dezember 1930 gultig Der Fuhrerschein hat eine Gultigkeit von 12 Monaten und muss danach im Ausstellungsland neu ausgestellt werden Es ist in einigen zwischenstaatlichen Konstellationen noch in Kraft 7 Der internationale Fuhrerschein nach dem Pariser Abkommen 1926 ist so fur sich gultig Regelung im Wiener Ubereinkommen BearbeitenAlle Zitate aus Unterpunkten von Kapitel IV Artikel 1 Buchstabe p Art 41 8 Dabei darf nach 5 8 ein Internationaler Fuhrerschein nur dem Inhaber eines nationalen Fuhrerscheins ausgestellt werden fur dessen Erwerb die in diesem Ubereinkommen bestimmten Mindestanforderungen erfullt wurden Ein Internationaler Fuhrerschein darf nur von der Vertragspartei ausgestellt werden auf deren Gebiet der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat und die auch den nationalen Fuhrerschein ausgestellt oder einen von einer anderen Vertragspartei ausgestellten Fuhrerschein anerkannt hat er hat auf diesem Gebiet keine Gultigkeit Unter Punkt 2 4a 8 erkennen die Vertragsparteien an i jeden nationalen Fuhrerschein der dem Anhang 6 ii jeden internationalen Fuhrerschein der dem Anhang 7 entspricht wenn er zusammen mit entsprechendem nationalen Fuhrerschein vorgelegt wirdals gultig um auf ihrem Gebiet ein Fahrzeug zu fuhren das zu den Klassen gehort fur die die Fuhrerscheine gelten vorausgesetzt dass die Fuhrerscheine noch gultig sind und von einer anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete oder von einem Verband ausgestellt worden sind der dazu von dieser anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete ermachtigt wurde Format und Inhalte des Fuhrerscheins sind im Anhang 7 des Ubereinkommens vorgegeben 9 Klassen BearbeitenDie Klassen nach der Wiener Strassenverkehrskonvention 1968 entsprechen denen des der Fuhrerscheins der meisten Lander Europas Klasse BeschreibungA KraftraderB Kraftfahrzeuge ausgenommen jede der Klasse A mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 5 t 7700 Pfund und nicht mehr als 8 Sitzplatzen ausser dem Fuhrersitz C Kraftfahrzeuge zur Guterbeforderung mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 3 5 t 7700 Pfund D Kraftfahrzeuge zur Personenbeforderung mit mehr als 8 Sitzplatzen ausser dem Fuhrersitz E Miteinander verbundene Fahrzeuge deren Zugfahrzeug in die Klasse B C oder D fallt zu dessen Fuhrung der Fahrzeugfuhrer berechtigt ist die aber selbst nicht in diese Klasse n fallen Das Pariser Abkommen 1926 kennt folgende drei Klassen Klasse BeschreibungA Kraftfahrzeuge deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht ubersteigt B Kraftfahrzeuge deren Gesamtgewicht 3500 kg ubersteigt C Kraftrader mit und ohne Beiwagen Nationales BearbeitenZur Situation in der EU siehe Fuhrerschein EU Recht Internationaler Fuhrerschein Zur Situation in Deutschland siehe Fuhrerschein und Fahrerlaubnis Deutschland Internationaler Fuhrerschein 7 10 Zur Situation in Osterreich siehe Fuhrerschein und Lenkerberechtigung Osterreich Internationaler FuhrerscheinSiehe auch BearbeitenFuhrerschein und FahrerlaubnisWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Internationaler Fuhrerschein Sammlung von Bildern ADAC Internationaler Fuhrerschein Wiener Ubereinkommen uber den Strassenverkehr deutschsprachig Genfer Abkommen von 1949 englisch Memento vom 24 November 2007 im Internet Archive Konsolidierte Fassung des Wiener Ubereinkommens uber den Strassenverkehr Text des Genfer Ubereinkommens uber den StrassenverkehrBelege Bearbeiten Internationaler Fuhrerschein OAMTC In www oeamtc at Abgerufen am 6 April 2016 a b Artikel 41 Schweizer Fassung United Nations Treaty Collection 19 Convention on Road Traffic Vienna 8 November 1968 Abgerufen am 15 Mai 2022 englisch 1 2 Motorrad Touren Internationales Abkommen uber den Strassenverkehr von 1949 In Motorrad und Touren 1 August 2018 abgerufen am 30 Juli 2023 deutsch a b Nach Artikel 48 des Ubereinkommens vom 8 November 1968 uber den Strassenverkehr BGBl 1977 II S 809 gilt das Pariser Abkommen fur die Bundesrepublik Deutschland nur noch im Verhaltnis zu denjenigen Staaten die diesem Ubereinkommen noch nicht als Vertragspartei angehoren wie z B Thailand a b c Kapitel IV Fuhrer von Kraftfahrzeugen Artikel 1 Buchstabe p Art 41 Fuhrerscheine Schweizer Fassung Anhang 7 Internationaler Fuhrerschein Schweizer Fassung Fur Deutschland wird die Ausfertigung Internationaler Fuhrerscheine in den 25a und 25b Fahrerlaubnisverordnung FeV geregelt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internationaler Fuhrerschein amp oldid 235939226