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Das Intensivpflege und Rehabilitationsstarkungsgesetz Gesetz zur Starkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung trat am 29 Oktober 2020 in Kraft Es war am 2 Juli 2020 in der vom Gesundheitsausschuss geanderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsparteien CDU CSU SPD vom Deutschen Bundestag beschlossen worden Die Opposition hatte geschlossen gegen das Gesetz gestimmt 1 2 Der Bundesrat billigte das Gesetz am 18 September 2020 3 Die Verkundung erfolgte am 28 Oktober 2020 BasisdatenTitel Gesetz zur Starkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen KrankenversicherungKurztitel Intensivpflege und RehabilitationsstarkungsgesetzAbkurzung GKV IPReGArt BundesgesetzGeltungsbereich DeutschlandRechtsmaterie SozialversicherungsrechtErlassen am 2 Juli 2020Inkrafttreten am 29 Oktober 2020Weblink Text des GKV IPReGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es handelt sich um ein Anderungsgesetz das vor allem die ausserklinische ambulante Intensivpflege und die medizinische Rehabilitation betrifft Der Gemeinsame Bundesausschuss GBA erarbeitete eine Richtlinie zur Erbringung der ausserklinischen Intensivpflege 4 5 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung und Hintergrund 2 Verlauf der Gesetzgebung 3 Inhalt bzw Auswirkungen des Gesetzes 4 Kritik 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseZielsetzung und Hintergrund BearbeitenLaut dem Bundesgesundheitsministerium hat das Gesetz folgende Ziele 6 bessere Versorgung von Intensiv Pflegebedurftigen und Starkung ihrer Selbstbestimmung Beseitigung von Fehlanreizen in der Intensivpflege Verbesserung des Zugangs zur medizinischen Rehabilitation Laut dem GBA soll das Gesetz die individuelle bedarfsgerechte Versorgung starken und es ermoglichen besser gegen kriminelle Geschaftspraktiken im Bereich der ausserklinischen Intensivpflege vorzugehen 5 Medien nannten als Hintergrund unter anderem bisherige hohe Kosten der Krankenkassen fur ambulante Intensivpflege und eine geringe qualitative Reglementierung in diesem Bereich 7 Die Bundesregierung nannte steigende Patientenzahlen in der ausserklinischen Pflege sowie einen zunehmender Missbrauch auch durch manche Pflegedienste als ausschlaggebend fur die Reform der Intensivpflege 3 Dieser Missbrauch war durch Berichte uber Abrechnungsbetrug und kriminelle Fehlleistungen in sogenannten Beatmungs Wohngemeinschaften bekannt geworden 4 Verlauf der Gesetzgebung BearbeitenDer erste von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Entwurf fur das Gesetz wurde aufgrund von Kritik mehrmals uberarbeitet So sah der ursprungliche Gesetzentwurf die Intensivpflege mit Beatmung in der eigenen Wohnung nur noch als Ausnahme vor das letzte Wort uber den Ort der Intensivpflege sollte der Kostentrager haben Die endgultige Fassung des Gesetzes hingegen schreibt vor dass berechtigten Wunschen der Versicherten zu entsprechen ist sofern der Medizinische Dienst bei der Uberprufung feststellt dass die Versorgung des Pflegebedurftigen am gewunschten Ort nicht sichergestellt ist sind Nachbesserungsmassnahmen zu vereinbaren 8 Inhalt bzw Auswirkungen des Gesetzes BearbeitenArtikel 1 und 2 anderten das Funfte Buch Sozialgesetzbuch Artikel 3 das Elfte Buch Sozialgesetzbuch und Artikel 4 das Krankenhausentgeltgesetz Die neuen Bestimmungen zur ausserklinischen Intensivpflege sehen unter anderem vor Die ausserklinische Intensivpflege darf nur von besonders qualifiziertem arztlichem Personal verordnet werden Krankenhauser und Heime sind verpflichtet ihre Patienten nach Moglichkeit von kunstlicher Beatmung zu entwohnen 6 Ausserklinische Intensivpflege kann an bestimmten Orten Pflegeeinrichtungen in Einrichtungen der Hilfe fur behinderte Menschen in qualitatsgesicherten Intensivpflege Wohneinheiten in der eigenen Hauslichkeit sowie in geeigneten Orten wie z B betreuten Wohnformen Schulen Kindergarten und Werkstatten erbracht werden 6 Die Medizinischen Dienste haben im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer personlichen Begutachtung am Leistungsort jahrlich zu prufen ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann 6 Intensiv Pflegebedurftige in stationaren Pflegeeinrichtungen werden weitgehend von Eigenanteilen entlastet 6 Neben den medizinischen Behandlungskosten ubernehmen die Kassen auch Investitionskostenanteile sowie Kosten fur Unterkunft und Verpflegung 8 Wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person bessert und ausserklinische Intensivpflege nicht mehr notig ist werden die Kosten dafur noch fur sechs weitere Monate ubernommen eine daruber hinausgehende Verlangerung konnen die Krankenkassen in ihrer Satzung vorsehen 6 Die ausserklinische Intensivpflege darf nur von qualitatsgepruften Pflegediensten erbracht werden Massnahmen zur Qualitatssicherung werden bundeseinheitlich in Rahmenempfehlungen formuliert 6 Die neuen Bestimmungen zur medizinischen Rehabilitation sehen unter anderem vor Die bisherige Hochstdauer von 20 Tagen bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationarer Behandlung gilt bei einer geriatrischen Rehabilitation als Regeldauer 8 Die Krankenkassen sind an die arztliche Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation gebunden 1 Der Mehrkostenanteil den Versicherte tragen mussen wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha Einrichtung wahlen wird halbiert 1 Die Mindestwartezeit fur eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen entfallt 1 Auf Bundesebene sind einheitliche und verbindliche Vorgaben fur Versorgungs und Vergutungsvertrage vorgesehen 8 Kritik BearbeitenBeatmungspatienten kritisieren das Gesetz gefahrde ihr Recht auf Selbstbestimmung Teile der Arzteschaft kritisieren das Gesetz sei stellenweise unscharf und das Gesetz vernachlassige die Unterschiede der Bedurfnisse unter den Beatmungspatienten Zudem fehle es in Teilen Deutschlands an Arzten und Einrichtungen fur die Umsetzung Grosse Hoffnungen richteten sich daher auf die Ausarbeitung des G BA 9 Siehe auch Bearbeiten nbsp Portal Pflege Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema PflegeWeblinks BearbeitenGesetzestext buzer de Vorgangsablauf des Gesetzgebungsverfahrens im DIP Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses uber die Erstfassung der Richtlinie uber die Verordnung von ausserklinischer Intensivpflege Version Vorbehaltlich der Prufung durch das BMG und Veroffentlichung im Bundesanzeiger gem 94 SGB V Gemeinsamer Bundesausschuss 19 November 2021 Rahmenempfehlung Hausliche Krankenpflege nach 132a Abs 1 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses G BA Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Bundestag beschliesst bessere Versorgung von Intensiv Pflegebedurftigen In bundestag de Deutscher Bundestag 2 Juli 2020 abgerufen am 18 Dezember 2021 Gesetz zur Starkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung Intensivpflege und Rehabilitationsstarkungsgesetz GKV IPReG vom 23 Oktober 2020 BGBl 2020 I S 2220 a b Intensivpflege und Rehabilitationsstarkungsgesetz vom Bundesrat gebilligt In haufe de 23 September 2020 abgerufen am 18 Dezember 2021 a b Thomas Hommel GBA braucht mehr Zeit fur Beatmungs WG In springerpflege de 20 Oktober 2021 abgerufen am 18 Dezember 2021 a b Ausserklinische Intensivpflege wird neu aufgestellt G BA setzt gesetzlichen Auftrag um In juris de Gemeinsamer Bundesausschuss 22 November 2021 abgerufen am 18 Dezember 2021 a b c d e f g Intensivpflege und Rehabilitationsstarkungsgesetz In bundesgesundheitsministerium de 2 Juli 2020 abgerufen am 18 Dezember 2021 https www contec de blog beitrag ausserklinische intensivpflege gesetz markt a b c d Gesetz zur Starkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation In aok bv de AOK Bundesverband abgerufen am 18 Dezember 2021 Alina Reichardt Intensivpflege Ein Gesetz mit vielen Schwachen In Deutsches Arzteblatt 2020 117 31 32 A 1486 B 1276 2020 abgerufen am 18 Dezember 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Intensivpflege und Rehabilitationsstarkungsgesetz amp oldid 230441004