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Die Personalunion regelt die Zusammenarbeit von Teilkirchen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsformen der Union 1 1 In persona episcopi 1 2 Aeque principaliter 2 Geschichtliche Wirkungen 3 Weblinks 4 Literatur 5 FussnotenRechtsformen der Union BearbeitenIm Recht der romisch katholischen Kirche gibt es zwei Formen der engeren Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Teilkirchen unterhalb der Fusion zu einer einzigen Teilkirche Personalunionen waren und sind in der romisch katholischen Kirche weltweit eine Raritat und konnen nur innerhalb der gleichen Kirchenprovinz geschlossen werden In persona episcopi Bearbeiten Unio in persona episcopi Vereinigung in der Person des Bischofs ist der lateinische Ausdruck der eine Form der Vereinigung zweier oder mehrerer Teilkirchen kennzeichnet Diese Teilkirchen werden durch einen einzigen Ordinarius geleitet erfahren aber keine Veranderung ihrer inneren Struktur z B Priesterseminare Kathedralen Kanoniker Diese Personalunion ist die loseste Form einer Vereinigung die vorubergehend sein kann aber auch ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollstandigen Vereinigung sein kann Beispiele Bistum Santorini vereinigt in persona episcopi mit dem Bistum Syros Bistum Huesca vereinigt in persona episcopi mit dem Bistum Jaca Bistum Menevia vereinigt in persona episcopi mit dem Erzbistum CardiffAeque principaliter Bearbeiten Unio aeque principaliter gleichberechtigte Vereinigung ist ein fachsprachlicher Begriff um einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Teilkirchen zu kennzeichnen Um Fragen uber die Machtstellung zu vermeiden sind die Partner als gleich wichtig zu betrachten Ein solcher Zusammenschluss folgte haufig einer Unio in persona episcopi Personalunion in der Person des Bischofs Beispiele Bistum Prato vereinigt aeque principaliter mit dem Bistum Pistoia 22 September 1653 25 Januar 1954 Bistum Bitonto vereinigt aeque principaliter mit dem Bistum Ruvo 27 Juni 1818 30 September 1982 Bistum Zacapa vereinigt aeque principaliter mit der Territorialpralatur Santo Cristo de Esquipulas seit dem 24 Juni 1986 Geschichtliche Wirkungen BearbeitenDas Leitbild der Unio aeque principaliter im Kirchenrecht wurde zum Vorbild fur die 1386 geschlossene Personalunion zwischen dem Konigreich Polen und dem Grossfurstentum Litauen 1 Weblinks BearbeitenUnio aeque principaliter im Schlagwortkatalog der Kritischen Online Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis 1917 1929 Literatur BearbeitenEduard Eichmann Klaus Morsdorf Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici Band 1 Einleitung Allgemeiner Teil und Personenrecht 11 verbesserte und vermehrte Ausgabe Ferdinand Schoningh Paderborn 1964 S 414 ff Fussnoten Bearbeiten Waclaw Uruszczak Unions in Medieval Church Law as the Basis for Description of the Legal Nature of the Polish Lithuanian Union In Krakowskie Studia z Historii Panstwa i Prawa Bd 13 2020 S 257 271 hier S 266 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personalunion CIC amp oldid 234224977