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Ein Immissionsschutzbeauftragter ist in Deutschland nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG zu bestellen wenn dies nach der Art und Grosse der betriebenen genehmigungsbedurftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1 Historische Entwicklung 2 Bestellung 2 1 Verpflichtete 2 2 Bestellte 2 2 1 Anzahl 2 2 2 Konzerne 2 2 3 Nicht Betriebsangehorige 2 2 4 Ausnahmen 3 Aufgaben 4 Personliche Anforderungen 5 Pflichtwidriges Verhalten 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Grundlagen des Beauftragten fur Immissionsschutz regeln 53 bis 58 BImSchG Einzelheiten bestimmt die auf dieser Grundlage erlassene Verordnung uber Immissionsschutz und Storfallbeauftragte 5 BImSchV 1 Der Beauftragte ist vom Betreiber der Anlage schriftlich zu bestellen Die Tatigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind dabei genau zu bezeichnen Ein Betriebsangehoriger als Immissionsschutzbeauftragter hat Sonderkundigungsschutz Das bedeutet in diesem Falle dass ihm auch noch ein Jahr nach Abberufung als Immissionsschutzbeauftragter nur ausserordentlich also aus wichtigem Grunde gekundigt werden kann 58 BImSchG Historische Entwicklung Bearbeiten Mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG in seiner Urfassung vom 15 Marz 1974 wurde erstmals in einem Umweltgesetz die Position des Betriebsbeauftragten gesetzlich verankert Mit der 5 BImSchV vom 14 Februar 1975 wurde der Bereich der genehmigungsbedurftigen Anlagen deren Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen haben definiert Mit der Verordnung uber die Fachkunde und Zuverlassigkeit der Immissionsschutzbeauftragten 6 BImSchV vom 12 April 1975 wurden die Anforderungen an deren Fachkunde und Zuverlassigkeit naher geregelt Mit der uberarbeiteten 5 BImSchV uber Immissionsschutz und Storfallbeauftragte vom 30 Juli 1993 die in ihren wesentlichen Teilen im August 1993 in Kraft trat wurden die 5 BImSchV von 1975 uber Immissionsschutzbeauftragte und die 6 BImSchV von 1975 uber die Fachkunde und Zuverlassigkeit der Immissionsschutzbeauftragten neu zusammengefasst bzw erganzt und um entsprechende Regelungen fur den Storfallbeauftragten erweitert Die Anlagen fur die ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen ist wurden in der 5 BImSchV im Anhang I vom 30 Juli 1993 aufgelistet Die Liste entsprach weitgehend dem Anlagenkatalog der alten 5 BImSchV aus dem Jahr 1975 Eine Erweiterung der Bestellpflicht ergab sich jedoch durch das Investitionserleichterungs und Wohnbaulandgesetz vom 22 April 1993 mit dem eine Ubernahme der Abfallentsorgungsanlagen aus dem Abfallgesetz ins Bundes Immissionsschutzgesetz erfolgte Ausserdem wurden die Anlagen die dort benannt werden der Entwicklung des Erkenntnisstandes angepasst Die Praxis hatte gezeigt dass eine regelmassige Fortbildung auf hohem fachlichem Niveau erforderlich ist um bei der schnellen Entwicklung des technischen Fortschritts und den daraus entstehenden Umwelteinwirkungen Schritt halten zu konnen Aus diesem Grund sah die Novelle der Verordnung der 5 BImschV vom 30 Juli 1993 ausdrucklich die Verpflichtung zur regelmassigen Fortbildung vor BGBl I S 721 BGBl I S 504 BGBl S 57 BGBl I S 1433 BGBl I S 466 BGBl 2002 I S 3830 vorherige Anderungen BGBl I 21 August 2002 S 3322 11 September 2002 S 3622 25 November 2003 S 2304 6 Januar 2004 S 2 BGBl 1993 I S 1433 BGBl 2001 I S 2331Bestellung BearbeitenVerpflichtete Bearbeiten sind Betreiber von nach dem BImSchG genehmigungsbedurftigen Anlagen siehe 4 BImSchG mit 4 BImSchV die bestimmte weitere Gefahrdungsmerkmale erfullen Die Pflicht begrundet das Gesetz 2 die Arten der betroffenen Anlagen sind in Anhang I zu 1 der 5 BImSchV gelistet Betreiber anderer genehmigungsbedurftiger oder auch nicht genehmigungsbedurftiger Anlagen die im Einzelfall durch eine behordliche Anordnung dazu verpflichtet werden Die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten fur nicht emissionsintensive Anlagen darf aber nur angeordnet werden wenn dies aus Grunden des Immissionsschutzes notwendig ist In der 5 BImSchV sind nur solche genehmigungsbedurftigen Anlagen aus dem Anlagenkatalog der 4 BImSchV aufgelistet bei denen im Hinblick auf ihre Art und Grosse die Voraussetzungen des 53 Abs 1 BImSchG als erfullt anzusehen sind Hierzu nennt das Gesetz folgende Kriterien Von den Anlagen ausgehende Emissionen technische Probleme der Emissionsbegrenzung oder Eignung der Erzeugnisse bei bestimmungsgemasser Verwendung schadliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen Gerausche oder Erschutterungen hervorzurufen Bei genehmigungsbedurftigen Anlagen die nicht in der 5 BImSchV aufgefuhrt sind ist im Einzelfall die Verpflichtung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten durch eine behordliche Anordnung moglich Dies kann als Nebenbestimmung mit der Genehmigung verbunden oder zu einem spateren Zeitpunkt angeordnet werden Auch Betreiber nicht genehmigungsbedurftiger Anlagen konnen durch eine behordliche Anordnung zur Bestellung verpflichtet werden wenn die genannten Kriterien des 53 Abs 1 erfullt sind Bestellte Bearbeiten Der Betreiber als Immissionsschutzbeauftragter kann sich nicht selbst zum Immissionsschutzbeauftragten bestimmen auch wenn dies dem Gesetz nicht direkt zu entnehmen ist Auch der Betriebsleiter kann nicht zum Immissionsschutzbeauftragten bestellt werden da die allgemeine Rechtsprechung davon ausgeht dass dann die Unabhangigkeit nicht gegeben ist Anzahl Bearbeiten Das Gesetz regelt nicht wie viele Immissionsschutzbeauftragte fur ein Unternehmen zu bestellen sind Im Normalfall reicht ein Immissionsschutzbeauftragte um die Anforderungen im Unternehmen zu erfullen 53 Abs 1 Satz 1 BImSchG spricht von einem oder mehreren Betriebsbeauftragten fur Immissionsschutz 1 5 BImSchV geht fur den Regelfall von einem Immissionsschutzbeauftragten aus Die Behorde kann nach 2 der 5 BImSchV anordnen dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt werden mussen z B wenn die raumliche Trennung oder die Standorte in weit auseinander liegenden Werksteilen es erfordert um eine Durchfuhrung der zu bewaltigenden Aufgaben zu gewahrleisten Massgebend sind also der Schwierigkeitsgrad und der Umfang der zu losenden Aufgaben Die Anzahl der Immissionsschutzbeauftragten orientiert sich an den in 54 BImSchG beschriebenen Aufgaben Sind mehrere Betriebsbeauftragte fur Immissionsschutz bestellt so besteht die Notwendigkeit deren Tatigkeit zu koordinieren Dies kann durch die Eingliederung in eine besondere Umweltschutzabteilung oder die Einrichtung eines Umweltausschusses geschehen Gemass 2 5 BImSchV kann die zustandige Behorde anordnen dass der Betreiber einer Anlage im Sinne des 1 mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellen muss damit die sachgerechte Erfullung der im 54 BImSchG dargelegten Aufgaben gewahrleistet ist Allerdings ist es nach 3 5 BImSchV auch moglich nur einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen obwohl der Betreiber mehrere Anlagen gemass 1 BImSchV betreibt solange sichergestellt ist dass die Aufgaben gemass 54 BImSchG sachgemass erfullt werden Konzerne Bearbeiten Der Verordnungsgeber kann es einem Konzern gestatten die Betreiber oder mehreren Betreibern von Anlagen im Sinne des 1 5 BImSchV sind nur eine beauftragte Person fur den gesamten Konzern als Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen wenn das Unternehmen in einen Konzern eingebunden ist Dies ist jedoch nur moglich wenn die Konzernleitung den einzelnen Unternehmen gegenuber in den nach BImSchG relevanten Bereichen weisungsberechtigt ist und die Fachkunde und Zuverlassigkeit des Immissionsschutzbeauftragten die sachgemasse Erfullung der Aufgaben gewahrleistet Relevante Bereiche im BImSchG bezuglich der Weisungsbefugnis sind die 54 Abs 1 Satz 2 Nr 1 und 56 Abs BImSchG Nicht Betriebsangehorige Bearbeiten Aus den 53 und 54 BImSchG kann man sinngemass entnehmen dass die Legislative unterstellt dass der Immissionsschutzbeauftragte Angehoriger des Betriebes oder des Unternehmens ist zu dem die genehmigungsbedurftigen Anlagen gehoren Die Bestellung nicht betriebsangehoriger Immissionsschutzbeauftragter ist jedoch nicht ausgeschlossen Die zustandige Behorde kann Betreibern von Anlagen im Sinne des 1 Abs 1 5 BImSchV auf Antrag die Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehoriger Immissionsschutzbeauftragter gestatten Voraussetzung hierfur ist dass die sachgemasse Erfullung der in 54 BImSchG bezeichneten Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten nicht gefahrdet wird Dabei kann es sich z B um Angestellte von Ingenieurburos oder technischen Uberwachungsorganisationen handeln In der Praxis ist es fur kleinere oder mittlere Unternehmen vielfach die einzige Moglichkeit der Bestellungspflicht mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand zu genugen Voraussetzung fur die Bestellung eines Externen ist jedoch ein Antrag bei der zustandigen Behorde die diesem Antrag entsprechen soll wenn hierdurch die sachgemasse Erfullung der dem Betriebsbeauftragten durch das Gesetz ubertragenen Aufgaben nicht gefahrdet wird vgl 55 BImSchV und 4 der VO uber Betriebsbeauftragte Abfall Sofern der Behorde nachgewiesen wird dass der Externe uber die erforderliche fachliche Qualifikation verfugt ihm die gleichen Befugnisse eingeraumt und mit ihm eine Uberwachungstatigkeit vereinbart wird die in ihrer Haufigkeit und Intensitat derjenigen eines internen Betriebsbeauftragten entspricht gibt es fur die Behorde keinen Grund die Bestellung eines externen Betriebsbeauftragten abzulehnen vgl 5 BimSchV Ausnahmen Bearbeiten Fur kleinere Betriebe wird entsprechend den Notwendigkeiten des Bundesimmissionsschutzgesetzes einerseits und ihren wirtschaftlichen Moglichkeiten andererseits eine diversifizierte und differenzierende Fachkunderegelung zur Verfugung gestellt Unter dem Gesichtspunkt der Kostenentlastung ist die Moglichkeit zur Bestellung eines gemeinschaftlichen Immissionsschutzbeauftragten von Bedeutung Nach 6 5 BImSchV kann der einzelne Betreiber auf Antrag durch die zustandige Behorde von seiner Pflicht befreit werden Dies entscheidet die Behorde unter Berucksichtigung des 53 Abs 1 wenn sie davon ausgeht dass es nach diesen Kriterien nicht erforderlich ist Aufgaben BearbeitenEr hat das Recht und die Pflicht den Betreiber und die Betriebsangehorigen fachlich zur Minderung der Umweltgefahren die von der Anlage und ihren Erzeugnissen ausgehen konnen zu beraten und hat insbesondere auf umweltfreundliche Verfahren und Produkte hinzuwirken sowie bei ihrer Entwicklung und Einfuhrung mitzuwirken Er wird in die Entscheidungen der Geschaftsleitung eingebunden und erstattet ihr jahrlich Bericht 54 BImSchG Personliche Anforderungen BearbeitenEr oder sie muss fachkundig 5 bis 7 5 BImSchV und zuverlassig sein Gegen letztgenannte Voraussetzung spricht dabei insbesondere eine Bestrafung wegen umweltrechtlicher Delikte oder wenn ein Bussgeld von mehr als 500 EUR wegen solcher Pflichten oder zum Beispiel wegen Drogen oder Waffen verhangt wurde oder sonstige Pflichten als Betriebsbeauftragter verletzt wurden 10 5 BImSchV Pflichtwidriges Verhalten BearbeitenWer pflichtwidrig beispielsweise keinen Immissionsschutzbeauftragten bestellt seine Beteiligungsrechte missachtet oder ihn nicht ausstattet oder als beauftragte Person nicht wirkt begeht allein damit noch keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit Die zustandige Behorde kann aber die Erfullung der Rechtspflicht im Wege des Verwaltungszwanges sicherstellen Daruber hinaus kommt bei genehmigungsbedurftigen Anlagen auch eine Betriebsuntersagung oder sogar ein Widerruf der Genehmigung in Betracht sowie eine Haftung fur Auswirkungen der Vernachlassigung solcher Pflichten Literatur BearbeitenMartin J Ohms Praxishandbuch Immissionsschutzrecht Seite 34 Abs 1 1 1 Mehrere Betriebsbeauftragte in einem Unternehmen Einzelnachweise Bearbeiten Text der Verordnung uber Immissionsschutz und Storfallbeauftragte 53 BImSchGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Immissionsschutzbeauftragter amp oldid 197511650