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Die Hilfsgesellschaft ist ein Begriff aus den Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen Er bezeichnet im Wesentlichen die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes oder Roten Halbmondes aber auch andere Hilfsorganisationen die als sogenannte freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne der Genfer Abkommen I Genfer Abkommen Art 26 durch ihren Staat anerkannt sind In Deutschland sind das Deutsche Rote Kreuz der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter Unfall Hilfe als nationale Hilfsgesellschaft durch das Gesetz uber das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz Abkommens DRK Gesetz DRKG anerkannt 1 Einzelnachweise Bearbeiten DRK Gesetz 4Weblinks BearbeitenText des DRK Gesetzes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hilfsgesellschaft amp oldid 203843865