Hieronymuskloster und Turm von Belém in Lissabon ist die Bezeichnung zweier Gebäude, die gemeinsam in das UNESCO-Welterbe aufgenommen worden sind. Beide Gebäude zusammen sollen von der Seefahrertradition Portugals zeugen.
Auch wenn beide Gebäude grundsätzlich eigenständige Gebäude und nicht Teil eines Denkmalensembles sind, werden sie aufgrund der Entscheidung der UNESCO als ein gemeinsames Welterbe bezeichnet.
Aufnahme Bearbeiten
Unter dem Titel Hieronymuskloster und Turm von Belém in Lissabon nahm das Welterbekomitee auf seiner siebten Sitzung vom 5. bis zum 9. Dezember 1983 in Florenz das Hieronymuskloster und den Turm von Belém auf.
Aufnahmegründe waren die beiden Kriterien:
Beide Bauwerke im Lissaboner Stadtteil Belém gelten als bedeutende Beispiele der Manuelinik.
Siehe auch Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- ↑ Christina Langner: Die Natur- und Kulturwunder der Welt: alle Natur- und Kulturstätten der UNESCO-Welterbeliste. wissenmedia Verlag, 2006, ISBN 978-3-577-14640-1 (53).
- UNESCO-Welterbe in Portugal | Portugal 360°. Abgerufen am 15. Juni 2022.
- Welterbeliste Unesco
- World Heritage Committee, Seventh Ordinary Session, Florence (Italy), 5-9 December 1983 , REPORT OF THE RAPPORTEUR unesco.org
- Decision CONF 009 VIII.29 Nominations to the World Heritage List