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Das Bundesgesetz uber den Schutz der personlichen Freiheit wahrend des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege und Betreuungseinrichtungen Kurztitel Heimaufenthaltsgesetz abgekurzt HeimAufG ist ein Gesetz in Osterreich Mit Wirkung zum 1 Juli 2005 schloss es eine Rechtslucke hinsichtlich der Durchfuhrung von freiheitsbeschrankenden Massnahmen 1 Der Geltungsbereich ist laut 2 Abs 1 Dieses Bundesgesetz regelt allein die Voraussetzungen und die Uberprufung von Freiheitsbeschrankungen in Alten und Pflegeheimen Behindertenheimen sowie in anderen Einrichtungen in denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen standig betreut oder gepflegt werden konnen In Krankenanstalten ist dieses Bundesgesetz nur auf Personen anzuwenden die dort wegen ihrer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung der standigen Pflege oder Betreuung bedurfen Als Freiheitsbeschrankung wird in 3 Abs 1 definiert Eine Freiheitsbeschrankung im Sinn dieses Bundesgesetzes liegt vor wenn eine Ortsveranderung einer betreuten oder gepflegten Person im Folgenden Bewohner gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln insbesondere durch mechanische elektronische oder medikamentose Massnahmen oder durch deren Androhung unterbunden wird Weblinks BearbeitenGesetzestextEinzelnachweise Bearbeiten https www parlament gv at PAKT VHG XXII I I 00378 index shtml Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heimaufenthaltsgesetz amp oldid 201357415