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Die Gruppe 1 war eine zwischen den 1960ern und 1981 bestehende seriennahe Wertungsgruppe der Tourenwagen deren Reglement von der damaligen FISA Vorlaufer der FIA im Anhang J des Internationalen Sportgesetzes definiert wurde Im deutschen Sprachraum war auch die Bezeichnung Serien Tourenwagen ublich Gruppe 1 BMW 2002tiGruppe 1 Simca Rallye II Orange Schwarz HeckansichtErforderlich war eine Stuckzahl von 5 000 Autos die innerhalb von 12 Monaten produziert werden mussten Auch obligatorisch waren vier Sitze deren Abmessungen im Reglement definiert waren Bei einem Hubraum bis 700 cm reichten zwei Sitze Im Rahmen des historischen Motorsports werden die Regeln der Gruppe auch aktuell noch angewendet Zwischen 1977 und 1981 wurde die Gruppe selbst unterteilt in 1a restriktiver und 1b freier Wurden weitergehende Anderungen durchgefuhrt fuhrte das zur Umstufung in die Gruppe 2 Der Wortlaut der FISA Formulierungen ist kursiv wiedergegeben Erganzungen wurden vorgenommen wo es zum Verstandnis notwendig ist Bei trivial erscheinenden Definitionen und Bestimmungen wurde der Text auch gekurzt Inhaltsverzeichnis 1 Artikel 255 1 1 Artikel 256 Mindestanzahl der Fahrzeuge und Anzahl der Sitzplatze 1 2 Artikel 257 Erlaubte Einbauten und Anderungen 1 2 1 Zusatzliches Zubehor das durch die Homologierung nicht erfasst ist 2 Bekannte Gruppe 1 Autos 3 LiteraturArtikel 255 BearbeitenDer Artikel 255 im Kontext des Anhang J hatte folgenden Wortlaut Abschnitt IIISerien Tourenwagen Gruppe 1 A r t i k e l 255 Begriffsbestimmung Serien Tourenwagen sind Tourenwagen die in grosser Serie hergestellt werden Diese Wagen mussen an den Wettbewerben teilnehmen ohne dass sie in irgendeiner Weise geandert wurden mit dem Zweck die Leistungen oder die Fahreigenschaften zu verbessern Die einzigen erlaubten Arbeiten bestehen in der normalen Wartung oder dem Austausch von Teilen die durch Verschleiss oder Beschadigung unbrauchbar geworden sind Die Grenzen der erlaubten Anderungen und Einbauten sind weiter unten in Art 257 im Einzelnen erlautert Mit Ausnahme dieser erlaubten Anderungen kann jedes durch Verschleiss oder Beschadigung unbrauchbar gewordene Teil nur durch ein Original Teil das genau demjenigen entspricht das es ersetzt ausgetauscht werden Bei aller Prazision die der Wortlaut vermittelt bleibt die Unscharfe unberucksichtigt die dadurch entsteht dass ein ausgetauschtes Teil fur Nachprufungen nicht mehr zur Verfugung steht Ob also Verschleiss oder Beschadigung vorlag ist in das Ermessen des Teilnehmers gestellt In der Praxis heisst das dass auch unverschlissene Teile Kolben ausgetauscht werden konnen um solche mit Ubermass einzubauen Artikel 256 Mindestanzahl der Fahrzeuge und Anzahl der Sitzplatze Bearbeiten Wortlaut des Artikel 256 Bei Serien Tourenwagen mussen in zwolf aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 5000 vollig identische Wagen hergestellt worden sein Sie mussen mindestens 4 Sitzplatze aufweisen Wagen mit einem Gesamthubraum von weniger als 700 ccm konnen vom Hersteller auch als Zweisitzer geliefert werden Artikel 257 Erlaubte Einbauten und Anderungen Bearbeiten Beleuchtungseinrichtungen Fur die Fahrzeugleistung unwesentlich Die serienmassige Einrichtung muss vorhanden sein und darf erganzt werden Im Rennsport fuhren die Fahrzeuge mit dem Mindeststandard Im Rallyesport und bei Langstreckenrennen wurden zusatzliche Scheinwerfer montiert Kraftstoff und Olbehalter Mussen der Serie entsprechen Kuhlsystem Sind fur den Wagentyp verschieden grosse Kuhler vorgesehen so werden nur diejenigen zugelassen mit denen die geforderte Mindestanzahl Wagen ausgerustet worden sind Die Anbringung einer Kuhler Jalousie oder Abdeckung ist erlaubt Fabrikat und Typ des Thermostats sind freigestellt es darf jedoch weder weggelassen noch versetzt werden Erlauterung der CSI Die Kuhler Jalousie kann als feste Platte hinter der Kuhlerverkleidung befestigt sein Vergaser Einspritz System Der oder die Vergaser oder die Einspritzpumpe n die serienmassig in den homologierten Wagentyp eingebaut und auf dem Testblatt vermerkt sind durfen nicht ausgetauscht oder verandert werden Es ist jedoch erlaubt die Teile zu andern die die Kraftstoffmenge regeln nicht aber die fur Luftzufuhr und Luftmenge Gemeint war dass die Dusenbestuckung geandert werden durfte nicht aber die Lufttrichter und Drosselklappe Elektrische Ausrustung Die Spannung der elektrischen Anlage darf nicht geandert werden Die Zundspule der Kondensator der Verteiler der Spannungsregler sind freigestellt unter der Bedingung dass das Zundsystem unverandert bleibt wie es vom Hersteller fur den betreffenden Wagentyp vorgesehen ist Zundkerzen Fabrikat und Typ sind freigestellt Kraftubertragung Fur ein und dieselbe Serie von 5000 Wagen ist folgendes erlaubt unter der ausdrucklichen Bedingung dass es sich um unterschiedliche Moglichkeiten der Serienfertigung und des normalen Verkaufs an die Kundschaft handelt und dass dies auf dem Testblatt vermerkt ist Getriebe entweder 2 verschiedene Gangabstufungen ohne die Auflage einer Mindestfertigungoder 2 verschiedene Getriebe sowohl hinsichtlich der Abstufung als auch der Gangzahl unter der Bedingung dass jedes dieser 2 verschiedenen Getriebe in 50 der geforderten Mindestanzahl von Wagen eingebaut ist Die Anbringung einer Schnellgang Untersetzung aussen an dem Getriebe ist zugelassen Hinterachse 2 verschiedene Achsantriebs Ubersetzungen Stossdampfer Fabrikat und Typ sind freigestellt ihr Funktionsprinzip ist beizubehalten Der letzte Passus ist ohne praktische Auswirkungen da alle eingesetzten Dampfer hydraulische Teleskopstossdampfer sind Rader und Reifen Die Rader mussen die gleichen sein die der Hersteller an dem infrage kommenden Modell vorgesehen hat Sie werden bestimmt durch den Durchmesser die Breite der Felge und der Spurweite die sie erzeugen Heute spricht man von Einpresstiefe Rader wurde man heute als Felge bezeichnen Rader die durch Aussehen und Masse differieren konnen unter folgenden Bedingungen homologiert werden dass genugend Fahrzeuge damit bestuckt sind um die Homologierung zu rechtfertigen dass sie in Ubereinstimmung mit dem Paragraphen Kotflugel Art 253d angebracht sind In jedem Falle mussen die 4 Rader eines Wagens zu ein und demselben Satz homologierter Rader gehoren Fabrikat und Typ der Reifen sind unter der Bedingung freigestellt dass es sich um Reifen handelt wie sie vom Hersteller vorgesehen sind um ohne Zwischenlage auf die Originalrader aufgezogen werden zu konnen Zugelassen sind alle Sonder oder Zusatzvorrichtungen wie Reifenschutz gegen Platzen gegen Schnee oder Eis Bremsen Mussen die vom Hersteller vorgesehenen sein Der Ersatz der Belage die abgenutzt sind ist erlaubt und ihre Anbringungsart ist freigestellt jedoch unter der Bedingung dass sich dadurch die Bremsflache nicht vergrossert Scheibenbremsen sind nur erlaubt wenn sie in der entsprechenden Mindestanzahl eingebaut und homologiert sind Es ist erlaubt Zweikreisbremsen unter der Bedingung anzubringen dass sie vom gleichen Fabrikat wie das des hydraulischen Hauptbremszylinders ist oder vom Hersteller des Fahrzeuges vorgesehen sind Erlauterung der CSI Die Wahl des Materials fur die Bremsbelage ist freigestellt unter dem Vorbehalt dass die neuen Belage Reibeflachen gleicher Abmessungen haben also in den Abmessungen den ursprunglichen Reibeflachen entsprechen Fur die Kupplungsbelage gilt das gleiche Sofern fur ein Fahrzeug serienmassig ein Bremsverstarker vorgesehen ist darf diese Einrichtung nicht ausser Betrieb gesetzt werden Ein Bremsausgleichsaggregat zwischen den Vorder und Hinterradbremsen darf nicht eingebaut werden sofern der Hersteller den Einbau eines solchen nicht in der Serienproduktion vorgesehen hat Zusatzliches Zubehor das durch die Homologierung nicht erfasst ist Bearbeiten Ohne Einschrankung ist all jenes Zubehor erlaubt das keinerlei Einfluss auf das Fahrverhalten des Wagens ausubt Zum BeispielZubehor das der Verschonerung und der Bequemlichkeit im Wageninneren dient Beleuchtung Heizung Rundfunk usw Zubehor welches ein leichteres oder sichereres Fahren erlaubt Fahrtschreiber Scheibenwasch Vorrichtung zusatzlicher Scheibenwischer an der Heckscheibe zusatzlicher Aussenspiegel usw ist unter der Bedingung zulassig dass es nicht selbst mittelbar die mechanische Leistung des Motors die Lenkung die Kraftubertragung des Bremssystems oder die Strassenlage beruhrt Alle Kontrolleinrichtungen und deren Funktionen mussen bleiben sofern sie vom Hersteller vorgesehen sind Es ist aber erlaubt dass man sie verlegt um sie besser zu erkennen oder sie besser zu erreichen zum Beispiel Verlangern des Handbremshebels zusatzliche Uberzuge auf die Pedale aufzuziehen usw Das Lenkrad darf sich links oder rechts befinden vorausgesetzt dass keine anderen Anderungen vorgenommen werden Verzweigungen etc ausser einer einfachen Umlegung der Lenkgestange wie dies vom Hersteller vorgesehen und geliefert wird Erlauterung der CSI Folgendes ist statthaft 1 Die Original Windschutzscheibe kann durch eine andere vom gleichen Material ersetzt werden die mit einer Heizungs und Entfrostungseinrichtung ausgestattet ist 2 Die ursprunglich eingebaute Heizung kann durch jede andere vom Hersteller ebenfalls vorgesehene und im Katalog als auf Anforderung lieferbar aufgefuhrte ersetzt werden 3 Ein elektrisches Wasser Thermometer kann durch ein normales Rohren Thermometer und ein Manometer vom ublichen Typ durch ein anderes von hoherer Prazision ersetzt werden 4 Die Warnanlage kann ausgetauscht oder durch eine zusatzliche erganzt werden evtl zur Bedienung durch den Beifahrer 5 Die Feststellvorrichtung des Handbremshebels kann so ausgefuhrt werden dass eine sofortige Losung der Blockierung moglich ist 8 Die Sitzhalterung kann geandert werden Die Verwendung von Sitz Schon bezugen jeder Art ist statthaft einschliesslich solcher durch die eine Sitzschale gebildet wird 9 Die Stutzpunkte des Wagenhebers konnen verstarkt versetzt oder vermehrt werden 10 Den Scheinwerfern konnen Schutzkappen aufgesetzt werden die keinen anderen Zweck zu erfullen haben als das Scheinwerferglas zu bedecken ohne die Aerodynamik des Fahrzeugs zu beeinflussen Karosserie Kein Teil der Karosserie Armaturenbrett alle Ausstattungen ganz gleich an welcher Stelle darf entfernt oder geandert werden Kein Zubehor das in dem homologierten Wagentyp in der einfachsten Ausstattung vom Hersteller eingebaut wird darf entfernt werden Erlauterung der CSI Bolzen und Schrauben konnen beliebig ersetzt und durch Splinte und Draht gesichert werden Stossstangen Radkappen Verkleidung Stossstangen sind fur alle Wagen vorgeschrieben sofern sie vom Hersteller normalerweise vorgesehen sind Bei Rundstreckenrennen oder Bergrennen konnen die Zusatzbestimmungen ein Entfernen der Stossstangen zulassen Bekannte Gruppe 1 Autos BearbeitenAlfa Romeo Giulia Super Autobianchi A112 BMW 3 0 CS BMW 2002 ti Fiat 850 Fiat 128 Berlina 1100 Ford Escort RS 2000 Honda N600 Morris Mini Cooper NSU 1200 TT Anmerkung der TTS war in Gruppe 2 homologiert Opel Commodore GS E Opel Manta 19 SR Renault 8 Gordini Simca 1000 Rallye 1 2 und 3Literatur BearbeitenONS Handbuch 1971 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gruppe 1 amp oldid 235067192