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Das Gesetz zur weiteren Starkung des burgerschaftlichen Engagements auch als Gemeinnutzigkeitsreform bezeichnet ist ein Artikelgesetz das ruckwirkend ab dem 1 Januar 2007 die Rahmenbedingungen fur gemeinnutzige Tatigkeiten in Deutschland verbessert Dazu werden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt BasisdatenTitel Gesetz zur weiteren Starkung des burgerschaftlichen EngagementsAbkurzung BuEnStGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SteuerrechtErlassen am 10 Oktober 2007 BGBl I S 2332 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 2007Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Wirkungen 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenIm Einzelnen ergaben sich viele Anderungen hierzu gehoren u a folgende Die Hochstgrenze fur den Abzug als Sonderausgaben wurde auf 20 des Einkommens erhoht wobei die Unterscheidung zwischen Begunstigungsklassen nach Forderzwecken die fruher unterschiedliche Hochstgrenzen von 5 oder 10 hatten entfiel 1 Der Steuerfreibetrag fur Einnahmen aus Ubungsleitertatigkeit Ubungsleiterpauschale 3 Nr 26 EStG wurde von 1 848 auf 2 100 erhoht Einnahmen aus nebenberuflichen Tatigkeiten im Dienst oder Auftrag einer offentlich rechtlichen oder gemeinnutzigen Korperschaft zum Beispiel als Funktionar Geratewart usw bleiben bis zu 500 Jahr steuerfrei Mitgliedsbeitrage fur Fordervereine sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfahig 10b Abs 1 Satz 2 EStG Wirkungen BearbeitenEine vom Bundesministerium fur Finanzen beauftragte Studie untersuchte die kurzfristigen Wirkungen des Gesetzes auf das Spendenverhalten und burgerschaftliche Engagement im Zeitraum 2005 2006 bis 2008 2 Fur die Entwicklung der Spenderzahlen und des Spendenvolumens gibt es widerspruchliche Ergebnisse Eine Zeitreihe des Deutschen Spendenmonitors zeigt eine Abnahme des Spendenvolumens wahrend zwei weitere die des GfK Charity Scope und des Deutschen Zentralinstituts fur soziale Fragen eine leichte Zunahme zeigen Diese Ergebnisse konnen von der Finanzkrise ab 2007 beeinflusst sein die viele Organisationen als Grund fur einen Spendenruckgang angeben Auch waren die Anderungen noch wenig bekannt nur etwa 16 der befragten Spender wussten von den neuen steuerbegunstigten Forderhochstsatzen Von den Organisationen haben vor allem Stiftungen deutlich von der Gesetzesnovelle profitiert die Rate der Neugrundungen nahm zu vor allem im Jahr 2007 fiel sie sehr deutlich mit 24 aus Fur Gemeinnutzige Organisationen fallt das Ergebnis verhalten aus Das Ziel Burokratie abzubauen wurde bis 2008 mit dem Gesetz nicht erreicht Weblinks BearbeitenText des Gesetzes und Synopse seiner AnderungenEinzelnachweise Bearbeiten Synopse zu 10b EStG vom 01 01 2007 buzer de abgerufen am 8 Februar 2014 Deutsches Zentralinstitut fur soziale Fragen Hrsg Evaluierung von Auswirkungen des Gesetzes zur weiteren Starkung des burgerschaftlichen Engagements Empirische Untersuchung der Entwicklungen im Regelungsbereich insbesondere zum Spendenaufkommen Juli 2009 S 113 115 dzi de PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur weiteren Starkung des burgerschaftlichen Engagements amp oldid 175735891