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Mit dem Gesetz vom 21 Marz 1884 auch Gesetz Waldeck Rousseau erlaubte Frankreich die Grundung von Gewerkschaften und Berufsverbanden Diese waren 1791 durch das Gesetz Le Chapelier verboten worden Urheber des Gesetzes war Pierre Waldeck Rousseau mit dessen Namen das Gesetz verbunden ist Das Gesetz erlaubt es den Angehorigen gleicher oder ahnlicher Berufe sich ohne Genehmigung der Regierung zu Interessenverbanden zusammenzuschliessen Diese Erlaubnis bezieht sich insbesondere auf Arbeitgeberverbande Gewerkschaften Innungen und Berufsverbande Diese Interessenverbande sind berechtigt die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu verfolgen eine daruber hinausgehende Betatigung ist ihnen aber nicht gestattet Fuhrungsaufgaben in diesen Verbanden durfen nur Franzosen wahrnehmen die volle staatsburgerliche Rechte geniessen Die Satzung und die Namen der Fuhrungskrafte mussen bei der zustandigen Gemeindeverwaltung hinterlegt werden Arbeitgeberverbande und Gewerkschaften durfen ihre Mitgliedsbeitrage frei verwenden Immobilien durfen sie nur insoweit besitzen wie sie diese fur ihre Versammlungen ihre Bibliotheken und ihre Schulungen benotigen Sie durfen auch Buros zur Arbeitsvermittlung einrichten Gewerkschaften durfen unter ihren Mitgliedern Krankenkassen und Pensionskassen einrichten Gewerkschaftsmitglieder durfen jederzeit aus der Gewerkschaft austreten ohne hinsichtlich ihrer Krankenversicherungs und Pensionsanspruche benachteiligt zu werden Das Gesetz gilt bzw galt auch in Algerien Martinique Guadeloupe und La Reunion Quellen BearbeitenLoi Waldeck Rousseau du 21 mars 1884 relative a la creation de syndicats professionnels Memento vom 22 Dezember 2004 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz vom 21 Marz 1884 amp oldid 234384814