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Das Gesetz uber die Tatigkeit europaischer Rechtsanwalte in Deutschland EuRAG wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europaischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwalte vom 9 Marz 2000 BGBl I S 182 erlassen und ist am 14 Marz 2000 in Kraft getreten BasisdatenTitel Gesetz uber die Tatigkeit europaischer Rechtsanwalte in DeutschlandAbkurzung EuRAGArt BundesgesetzGeltungsbereich DeutschlandRechtsmaterie Rechtspflege BerufsrechtFundstellennachweis 303 19Erlassen am 9 Marz 2000 BGBl I S 182 ber 1349 Inkrafttreten am 14 Marz 2000Letzte Anderung durch Art 24 G vom 5 Oktober 2021 BGBl I S 4607 4617 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2022 Art 34 G vom 5 Oktober 2021 GESTA C211Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es diente der Umsetzung der Richtlinie 98 5 EG Anwalts Niederlassungsrichtlinie 1 Richtlinie 89 48 EWG 2 3 und der Richtlinie 77 249 EWG Anwalts Dienstleistungsrichtlinie 4 Das EuRAG regelt erganzend zur Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO fur europaische Rechtsanwalte die Berufsausubung und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland Mit dem EuRAG sind das Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetz 5 und das Gesetz uber die Eignungsprufung fur die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 6 ausser Kraft getreten Inhaltsverzeichnis 1 Tatigkeitsvoraussetzungen 1 1 Niedergelassener europaischer Rechtsanwalt 1 2 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation 1 3 Dienstleistender europaischer Rechtsanwalt 2 Bewertung 3 Rechtsanwalte aus dem nichteuropaischen Ausland 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseTatigkeitsvoraussetzungen BearbeitenNiedergelassener europaischer Rechtsanwalt Bearbeiten Naturliche Personen die berechtigt sind in Mitgliedstaaten der Europaischen Union anderen Vertragsstaaten des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum und der Schweiz als Rechtsanwalt selbstandig tatig zu sein konnen auf Antrag in die fur den Ort ihrer Niederlassung zustandige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden Sie sind dann berechtigt in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tatigkeit eines Rechtsanwalts auszuuben niedergelassener europaischer Rechtsanwalt Die niedergelassenen europaischen Rechtsanwalte sind ab Eintragung postulationsfahig und durfen vor allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshof in Zivilsachen 7 Mandanten vertreten Im Gegensatz zu vielen anderen Landern in der EU bsp Osterreich gemass 14 S 1 EiRAG Portugual Lei n º 145 2015 Art 205 Abs 2 mussen niedergelassene europaische Rechtsanwalte in Deutschland keinen Einvernehmensanwalt beiziehen 8 Die Zulassung setzt eine mindestens dreijahrige effektive und regelmassige Tatigkeit als niedergelassener europaischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschliesslich des Gemeinschaftsrechts voraus 11 EuRAG Der Antragsteller muss der Rechtsanwaltskammer die Anzahl und die Art der von ihm im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen sowie die Dauer seiner Tatigkeit durch Vorlage einer Fallliste nachweisen Antragsteller die sich im deutschen Recht fur kurzere Zeit als mindestens drei Jahre betatigt haben mussen zusatzlich in einem Gesprach ihre berufliche Praxis und sonstigen Erfahrungen im deutschen Recht nachweisen 13 14 15 EuRAG Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation Bearbeiten Alternativ kann ein Antragsteller der bereits im Herkunftsland den Beruf des europaischen Rechtsanwalts mindestens drei Jahre ausgeubt hat zum Zweck der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland ohne Eingliederung nach 11 ff EuRAG die Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation gem 16 ff EuRAG beantragen Er muss dann bei einem fur die zweite juristische Staatsprufung zustandigen Prufungsamt eine schriftliche und mundliche Eignungsprufung in deutscher Sprache ablegen die die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen des Antragstellers betrifft und mit der seine Fahigkeit den Beruf eines Rechtsanwalts in Deutschland auszuuben beurteilt werden soll 9 Dienstleistender europaischer Rechtsanwalt Bearbeiten Ein europaischer Rechtsanwalt darf die Tatigkeiten eines Rechtsanwalts in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zulassung durch eine Rechtsanwaltskammer vorubergehend und gelegentlich ausuben dienstleistender europaischer Rechtsanwalt 25 EuRAG Er hat im Zusammenhang mit der Vertretung oder Verteidigung eines Mandanten zwar grundsatzlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein deutscher Rechtsanwalt er darf jedoch in Verfahren mit Vertretungszwang nur im Einvernehmen mit einem deutschen Rechtsanwalt Einvernehmensanwalt handeln 28 EuRAG 10 Bewertung BearbeitenFur die anwaltliche Tatigkeit wurde innerhalb der Europaischen Union ein Grad von grenzuberschreitender Freizugigkeit erreicht der in anderen Teilen der Welt selbst im Rahmen bundesstaatlicher Strukturen noch nicht vorstellbar ist In den USA besteht zwischen vielen Bundesstaaten keine Freizugigkeit der Rechtsanwalte noch nicht einmal bei gelegentlicher Dienstleistung 11 Rechtsanwalte aus dem nichteuropaischen Ausland BearbeitenAngehorige eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation sind berechtigt sich unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Volkerrechts in Deutschland niederzulassen wenn sie einen Beruf ausuben der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach deutschem Recht entspricht 206 BRAO Die Durchfuhrungsverordnung des Bundesministeriums der Justiz 12 fuhrt die Berufsangehorigen der betreffenden Staaten und Gebiete auf Weblinks BearbeitenEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europaischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwalte BT Drs 14 2269 vom 1 Dezember 1999 Martin W Huff Der europaische Rechtsanwalt ist eine seltene europaische Erscheinung Revue 3 2002 S 13 15 Website des Schweizerischen AnwaltsverbandsEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 98 5 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 Februar 1998 zur Erleichterung der standigen Ausubung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem in dem die Qualifikation erworben wurde ABl EG L Nr 77 S 36 Richtlinie 89 48 EWG des Rates der Europaischen Gemeinschaften vom 21 Dezember 1988 uber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome die eine mindestens dreijahrige Berufsausbildung abschliessen ABl EG L Nr 19 1989 S 16 aufgehoben durch Richtlinie 2005 36 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen ABl Nr L 255 30 September 2005 S 22 Richtlinie 77 249 EWG des Rates vom 22 Marz 1977 zur Erleichterung der tatsachlichen Ausubung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwalte ABl L Nr 78 26 Marz 1977 S 17 Gesetz zur Durchfuhrung der Richtlinie des Rates der Europaischen Gemeinschaften vom 22 Marz 1977 zur Erleichterung der tatsachlichen Ausubung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwalte vom 16 August 1980 BGBl I S 1453 Art 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 21 Dezember 1988 uber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome die eine mindestens dreijahrige Berufsausbildung abschliessen fur die Berufe des Rechtsanwalts und des Patentanwalts vom 6 Juli 1990 BGBl I S 1349 Buchmann Gerking Anwaltliches Berufsrecht Hrsg Gaier Wolf Gocken 3 Auflage 2020 6 Rn 15 Buchmann Gerking Anwaltliches Berufsrecht Hrsg Gaier Wolf Gocken 3 Auflage 2020 2 Rn 15 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation und Eignungsprufung fur die Zulassung europaischer Rechtsanwalte zur Rechtsanwaltschaft nach 16 ff EuRAG Website des Ministeriums der Justiz und fur Europa Baden Wurttemberg abgerufen am 20 Marz 2019 vgl beispielsweise BFH Beschluss vom 11 Juli 2013 III R 31 12 Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Evaluierung der Niederlassungsrichtlinie 77 249 EWG und der Dienstleistungsrichtlinie 98 5 EG fur Rechtsanwalte August 2011 S 3 Verordnung zur Durchfuhrung des 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18 Juli 2002 BGBl I S 2886Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Tatigkeit europaischer Rechtsanwalte in Deutschland amp oldid 231520061