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Gesommertes Hohenfleckvieh ist eine Tarifstelle des deutschen Zolltarifs aus dem Jahr 1902 Damals war Deutschland der Meistbegunstigtenklausel verpflichtet welche besagt dass die Zugestandnisse die ein Vertragsstaat einem anderen einraumt auch allen anderen zugestanden werden mussen Um die Meistbegunstigtenklausel zu unterwandern wurde fur Hohenfleckvieh und Braunvieh die in einer Hohenlage von 300 m uber dem Meeresspiegel aufgezogen und alljahrlich mindestens einen Monat in einer Hohenlage von mindestens 800 m gesommert worden sind ein spezieller Zollsatz festgelegt Dieses Kriterium war formal allgemein formuliert faktisch aber auf die Schweiz und Osterreich gemunzt 1 Quellen Bearbeiten Gottfried Haberler Der internationale Handel Berlin 1933 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesommertes Hohenfleckvieh amp oldid 229025352