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Ein Gerichtsreferendar ist ein Jurist mit dem ersten juristischen Staatsexamen der sein Referendariat den praktischen Teil der Juristenausbildung bei Gericht absolviert Bis ins 19 Jahrhundert wurde auch der Begriff Auskultator von lat auscultator Zuhorer manchmal auch Auskulator geschrieben vor allem osterreichisch Auskultant verwendet mit dem die passive vom Lernen durch Zuhoren bestimmte erste Phase eines Referendariats gemeint war Heute werden die Bezeichnungen Rechts Referendar bzw Rechts Referendarin verwendet Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsreferendar amp oldid 222948753