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Die Lander der Bundesrepublik Deutschland betreiben zur Forderung der handelsrechtlichen Publizitat der Register gemeinsam ein Internetportal Registerportal Das gemeinsame Registerportal der Lander eroffnet den Zugriff auf die automatisierten Registerabrufsysteme 9 Abs 1 HGB der Lander und dient der Bekanntmachung der Eintragungen der Registergerichte 10 HGB Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Ziele 3 Inhalte 4 Kosten 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDas Registerportal entstand auf Grundlage des Beschlusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 30 November 2006 und entsprechender Staatsvertrage Es wird von der Landesjustizverwaltung Nordrhein Westfalen im Auftrag aller Lander der Bundesrepublik Deutschland betrieben Mit der Entwicklung des Registerportals wurde die Arbeitsgruppe maschinell gefuhrte Register der Bund Lander Kommission fur Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz BLK betraut Die ausfuhrende Entwicklung wurde vom GGRZ Hagen in Zusammenarbeit mit den Registersoftwareherstellern ubernommen Das Registerportal ist Teil des gemeinsamen Justizportals des Bundes und der Lander der Bundesrepublik Deutschland Als Software kommen bei den Registergerichten zwei Produkte zum Einsatz AUREG und RegisSTAR AUREG wurde gemeinsam von den Bundeslandern Berlin Brandenburg Bremen und Schleswig Holstein entwickelt RegisSTAR wurde von Bayern Hamburg Hessen Nordrhein Westfalen Sachsen und Sachsen Anhalt entwickelt Dem Entwicklungsverbund RegisSTAR sind inzwischen auch Baden Wurttemberg Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Rheinland Pfalz das Saarland und Thuringen beigetreten Das Verfahren RegisSTAR ist seit dem 2 Oktober 2000 im Einsatz und mittlerweile in allen Landern des Entwicklungsverbundes bei den Registergerichten im Echtbetrieb Aureg ist seit 2004 in allen Gerichten des Entwicklungsverbunds im Echteinsatz Die Beauskunftung erfolgt uber jeden aktuellen Webbrowser Die Auszuge werden als PDF zur Verfugung gestellt die von den Beteiligten eingereichten Dokumente haben in der Regel das Tagged Image File Format Ziele BearbeitenDurch die Entwicklung und den Betrieb sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden Uber das Registerportal wird die jedermann zu Informationszwecken gestattete Einsicht in das Handelsregister Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister sowie zum Teil in die Vereinsregister in elektronischer Form eroffnet Der Zugang erfolgt unmittelbar und bundesweit zu allen an das Registerportal angeschlossenen Abrufsystemen der Lander Das Registerportal erlaubt eine bundesweite Suche uber die eingetragenen Firmen und juristischen Personen Zur Nutzung des Portals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich Mit der dabei zugewiesenen Benutzerkennung kann ohne zusatzliche Registrierung im Bestand aller angeschlossenen Bundeslander recherchiert werden Das Registerportal steht den Amtsgerichten als zentrale Bekanntmachungsplattform in Registersachen zur Verfugung Inhalte 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Kosten BearbeitenDer Abruf eines Online Registerauszuges kostete bis Juli 2022 4 50 der eines anderen Dokumentes uber das Registerportal kostete 1 50 Nr 1140 und 1141 der Anlage zum JVKostG Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie am 1 August 2022 ist der Abruf aller Registerinhalte sowie der elektronisch verfugbaren Dokumente kostenfrei Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich 1 2 Diese Offnung des Registerportals stiess auf heftige Kritik der Deutschen Vereinigung fur Datenschutz 3 die befurchtet die teilweise sensiblen Daten konnten dazu verwendet werden sich online als andere Person auszuweisen Identitatsdiebstahl Literatur BearbeitenStaatsvertrage uber die Ubertragung von Aufgaben nach 9 Abs 1 und 10 HGB zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Lander Gesetz uber elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister EHUG vom 10 November 2006Weblinks Bearbeitenhandelsregister de Gemeinsames Registerportal der Lander der Bundesrepublik Deutschland Bekanntmachungen der Eintragungen durch die Registergerichte gemeinsames Justizportal der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Lander Justizportal des Landes Nordrhein WestfalenEinzelnachweise Bearbeiten Registerportal Homepage 1 August 2022 archiviert vom Original am 1 August 2022 abgerufen am 3 August 2022 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www handelsregister de Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie DiRUG Abgerufen am 3 August 2022 Pressemitteilung der DVD 15 August 2022 abgerufen am 2 September 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinsames Registerportal der Lander amp oldid 239381415