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Das Geblutsrecht war insbesondere im Mittelalter das auf Grund der Zugehorigkeit zur Konigsfamilie bestehende Anrecht auf die Thronfolge Das Erbe oder die Herrschaft durfte die Blutsverwandtschaft moglichst nicht ubergehen Dabei ist das Geblutsrecht mehr sakral und sozial als rechtlich bestimmt so dass es keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch begrundet hat In Bezug auf das deutsche Konigtum konnte sich das Prinzip des Geblutsrechts gegenuber der Konigswahl nicht entscheidend durchsetzen Ab dem 11 Jahrhundert wurde das Geblutsrecht mehr und mehr verdrangt Dagegen steigerte sich in den Landesherrschaften das Geblutsrecht sogar zum Erbrecht Erbmonarchie Literatur BearbeitenGerhard Theuerkauf Geblutsrecht In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Herausgegeben von Albrecht Cordes Heiner Luck Dieter Werkmuller und Ruth Schmidt Wiegand als philologischer Beraterin Redaktion Falk Hess und Andreas Karg Band I Aachen Geistliche Bank Erich Schmidt Verlag Berlin 2008 Sp 1969 ISBN 978 3 503 07912 4Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Geblutsrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geblutsrecht amp oldid 152953360