www.wikidata.de-de.nina.az
Die Gōdō kaisha jap 合同会社 Aussprache gōdō gaisha Abkurzung G K ist eine japanische Gesellschaftsform die sowohl Merkmale einer Personenhandelsgesellschaft als auch einer Kapitalgesellschaft in sich vereinigt Sie wird daher als Hybridgesellschaft bezeichnet Die wichtigsten Merkmale der Gōdō kaisha sind Status einer juristischen Person 1 beschrankte Haftung ihrer Gesellschafter auf die Einlage Selbstorganschaft ein Hochstmass an Parteiautonomie bei der Regelung der gesellschaftlichen Verhaltnisse und besondere glaubigerschutzende Regeln Sie ist ferner Handelsgesellschaft und bedarf der Eintragung im Handelsregister Die Gewinne aller Handelsgesellschaften sind korperschaftsteuerpflichtig und zwar unabhangig davon ob es zu einer Gewinnausschuttung kommt oder nicht Im Falle einer Gewinnausschuttung an die Gesellschafter sind die Einkunfte zudem einkommensteuerpflichtig Die im dritten Buch des Gesellschaftsgesetzes uber die Anteilsgesellschaften mochibun kaisha in Artikel 575 bis 675 geregelte Gōdō kaisha hat keine genaue Entsprechung im deutschen Recht Im Unterschied zur GmbH amp Co KG benotigt sie keinen personlich haftenden Gesellschafter Komplementar Ihr Vorbild war vor allem die LLC des amerikanischen Rechts Weblinks BearbeitenGesetze amp Vorschriften Aufnahme einer Geschaftstatigkeit in Japan JETRO Japan External Trade Organization abgerufen am 10 November 2012 Einzelnachweise Bearbeiten Gemass Art 3 des Gesellschaftsgesetzes sind alle Handelsgesellschaften juristische Personen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gōdō kaisha amp oldid 209957394