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Forensen sind auswartige Grundbesitzer und Gewerbetreibende die durch Kommunalpolitik betroffen sind obwohl sie weder Burger noch Einwohner einer Kommune sind Sie werden auch Ausmarker genannt als ausserhalb der Gemeindegemarkung ansassige Beteiligte Der Begriff Forensen im Gundlagenbuch von Herschfeld um 1890 Der Begriff kommt im Bereich der Gemeindeordnung vor Forensen tragen Lasten die sich aus ihrer Zugehorigkeit zur Gemeinde ergeben z B Gewerbesteuer und sind im Gegenzug in gleicher Weise wie auch Einwohner befugt offentliche Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen vgl z B 30 Abs 2 NKomVG 8 Abs 3 GO NW Art 21 Abs 3 der Gemeindeordnung fur den Freistaat Bayern regelt Auswarts wohnende Personen haben fur ihren Grundbesitz oder ihre gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet gegenuber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten wie ortsansassige Grundbesitzer und Gewerbetreibende 1 Sie haben in der Regel auch besondere Einwendungsrechte gegen den Haushaltssatzungsentwurf vgl 80 Abs 3 Satz 2 GO NW Einzelnachweise Bearbeiten Art 21 BayGO abgerufen am 8 Mai 2022Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Forense amp oldid 222732870