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Das Europaische Ubereinkommen uber die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen uber das Sorgerecht fur Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhaltnisses kurz Europaisches Sorgerechtsabkommen wurde am 20 Mai 1980 vom Europarat beschlossen SEV Nr 105 BGBl 1990 II S 206 220 und ist ein Teil des internationalen Familienrechts Sein Ziel ist es verletzte Sorgerechtsverhaltnisse wiederherzustellen es wirkt auf die baldige Ruckfuhrung eines Kindes hin 1 Es trat in Deutschland 1991 in Kraft 2 Siehe auch BearbeitenListe von Rechtsquellen fur das deutsche FamilienrechtWeblinks BearbeitenEuropaisches Sorgerechtsabkommen Detailinformationen des Europarats zum Europaischen Ubereinkommen uber die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen uber das Sorgerecht fur Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhaltnisses ETS Nr 105 Einzelnachweise Bearbeiten Susanne Dornbluth Die europaische Regelung der Anerkennung und Vollstreckbarerklarung von Ehe und Kindschaftsentscheidungen Mohr Siebeck 2003 S 9 Ratifizierung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaisches Sorgerechtsubereinkommen amp oldid 177785100