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Das Europaische Ubereinkommen uber die Rechtsstellung der Wanderarbeiter betrifft die Hauptaspekte der Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer insbesondere ihre Anwerbung arztliche Untersuchung und Prufung der beruflichen Eignung Reisen Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Familienzusammenfuhrung Arbeitsbedingungen Uberweisung von Ersparnissen und Ubertragung von Sozialversicherungsanspruchen Sozialfursorge und arztliche Versorgung Vertragsablauf Kundigung und Wiederbeschaftigung Europaisches Ubereinkommen uber die Rechtsstellung der WanderarbeitnehmerKurztitel SEV 93Datum 24 November 1977Inkrafttreten 1 Mai 1983Fundstelle SEV 93Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie ArbeitsrechtUnterzeichnung 4Ratifikation 11 RatifikationenEuropaische Gemeinschaft neinDeutschland neinLiechtenstein neinOsterreich neinSchweiz neinBitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Es wurde ein Beratender Ausschuss eingerichtet Art 33 um die Berichte der Vertragsstaaten uber die Anwendung des Ubereinkommens zu prufen Auf dieser Grundlage erstellt der Beratende Ausschuss Berichte fur das Ministerkomitee des Europarats Land Ratifiziert Land RatifiziertAlbanien Albanien 3 Apr 2007 Frankreich Frankreich 22 Sept 1983Italien Italien 27 Feb 1995 Niederlande Niederlande 1 Feb 1983Norwegen Norwegen 3 Feb 1989 Portugal Portugal 15 Marz 1979Moldau Republik Moldau 20 Juni 2006 Schweden Schweden 5 Juni 1978Spanien Spanien 6 Mai 1980 Turkei Turkei 19 Mai 1981Ukraine Ukraine 2 Juli 2007Siehe auch BearbeitenInternationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehorigen Globaler Pakt fur eine sichere geordnete und regulare MigrationWebsites BearbeitenEuropaisches Ubereinkommen uber die Rechtsstellung der Wanderarbeiter in SEV Hrsg Europarat Vorbehalte und ErklarungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaisches Ubereinkommen uber die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer amp oldid 227329955