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Der sogenannte Europaische Abfallartenkatalog EAK ist ein Verzeichnis der Europaischen Kommission in dem fur den Gebrauch in der Europaischen Union darin kategorisierten Abfallen je ein 6 stelliger Abfallschlussel zugeordnet ist Die Einstufung orientiert sich regelmassig an der Herkunft oder auch an der Zusammensetzung der Abfalle und ihren gefahrenrelevanten Eigenschaften und dient der im Binnenmarkt harmonisierten Deklaration in der Abfallwirtschaft und ihrer polizeilichen Uberwachung zur Verwendung etwa in Begleitscheinen Zertifikaten oder Betriebsgenehmigungen fur Abfallentsorgungsanlagen Durch ein Sternchen hinter dem Abfallcode werden gefahrliche Abfalle fruher besonders uberwachungsbedurftiger Abfall oder davor auch Sondermull genannt gekennzeichnet So steht im Kapitel 20 Siedlungsabfalle in der Gruppe 20 01 getrennt gesammelte Fraktionen der Schlussel 20 01 02 fur Glas der speziellere daher vorrangige Schlussel 20 01 21 fur Leuchtstoffrohren und andere quecksilberhaltige Abfalle 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Deutschland 3 Osterreich 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten1975 verpflichtete der Rat die Kommission zur Erstellung eines an die Mitgliedsstaaten gerichteten Verzeichnisses fur bestimmte Abfallgruppen das vor allem der Harmonisierung des Sprachgebrauchs fur die kunftige EU Umweltpolitik und einer einheitlichen statistischen Erfassung der Abfallstrome diente Diesen Europaischen Abfallkatalog amtliche Abkurzung EWC hat die Kommission daraufhin am 20 Dezember 1993 erlassen 2 ihm folgte das gesonderte Verzeichnis gefahrlicher Abfalle zu diesen EWC Codes 3 Auf diesen Grundlagen nun aber als eine Liste von Abfallschlusseln und stark uberarbeitet wurde am 3 Mai 2000 das auch zur praktischen Anwendung bestimmte Verzeichnis mit der Sternchen Kennzeichnung fur gefahrliche Abfalle erlassen 4 Bis spatestens 1 Januar 2002 hatten die Mitgliedsstaaten die Bezeichnungen des Verzeichnisses umzusetzen Deutschland BearbeitenIn Deutschland wurde das Europaische Abfallverzeichnis durch die Abfallverzeichnis Verordnung AVV umgesetzt siehe dort Osterreich BearbeitenEntsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes BGBl I Nr 102 2002 i d g F Abfallwirtschaftsgesetz 2002 AWG 2002Die Abfallverzeichnisverordnung 5 ist am 1 Januar 2004 in Kraft getreten Damit wurde erstmals ein einheitliches Abfallverzeichnis fur gefahrliche und nicht gefahrliche Abfalle normiert Allerdings war bis zum 31 Dezember 2008 fur Aufzeichnungen Begleitscheine Genehmigungen etc die Anlage 5 der Verordnung in Verbindung mit der ONORM S 2100 Abfallkatalog Stand 1 September 1997 geandert am 1 Januar 1998 anzuwenden Erst ab dem 1 Januar 2009 gilt das Abfallverzeichnis der Anlage 2 der Abfallverzeichnisverordnung samt den diesbezuglichen Zuordnungskriterien gemass Anlage 1 Die alten Abfallschlusselnummern aus der S2100 sind bis dato 2012 immer noch gultig die 6 stelligen Abfallcodes des Europaischen Abfallkatalogs sind noch nicht alleine gultig Die Festsetzungsverordnung in der fruher die gefahrlichen Abfalle angefuhrt waren ist somit fur die Abfallkategorisierung nicht mehr anwendbar Die gefahrenrelevanten Eigenschaften sind nunmehr in der Anlage 3 taxativ aufgezahlt Sie entsprechen im Wesentlichen den Gefahrensymbolen nach dem Chemikaliengesetz explosiv brandfordernd giftig etc Eine Einstufung nach CLP gibt es noch nicht Weblinks BearbeitenVerordnung uber das Europaische Abfallverzeichnis AVV Deutschland Entscheidung der Kommission vom 3 Mai 2000 uber ein Abfallverzeichnis 2000 532 EG konsolidierte Fassung 2015 Zusammenfassung der EU Gesetzgebung zur Abfallentsorgung Osterreichische AbfallverzeichnisverordnungEinzelnachweise Bearbeiten Verzeichnung und Anleitung zur Bewertung im Anhang der Entscheidung der Kommission vom 3 Mai 2000 konsolidierte Fassung 2015 Entscheidung der Kommission vom 20 Dezember 1993 uber ein Abfallverzeichnis gemass Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75 442 EWG des Rates uber Abfalle 94 3 EG Entscheidung der Kommission vom 22 Dezember 1994 uber ein Verzeichnis gefahrlicher Abfalle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91 689 EWG uber gefahrliche Abfalle 94 904 EG Entscheidung der Kommission vom 3 Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94 3 EG uber ein Abfallverzeichnis gemass Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75 442 EWG des Rates uber Abfalle und der Entscheidung 94 904 EG des Rates uber ein Verzeichnis gefahrlicher Abfalle im Sinne von Artikel 1 2000 532 EG konsolidierte Fassung 2015 zur Umsetzungsfrist Art 4 BGBl II Nr 570 2003 in der Fassung BGBl II Nr 89 2005 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abfallartenkatalog amp oldid 218966568