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Die Europaische Technische Zulassung bzw European Technical Approval nach der fruher gultigen Bauproduktenrichtlinie wird seit Inkrafttreten der Europaischen Bauproduktenverordnung als Europaische Technische Bewertung bzw European Technical Assessment ETA bezeichnet und ist ein allgemein anerkannter Nachweis zur technischen Brauchbarkeit eines Bauproduktes im Sinne der Bauproduktenverordnung in den Mitgliedsstaaten der EU Inhaltsverzeichnis 1 Nationale Zustandigkeiten 2 Bewertungen 3 Grundlagen der ETA 4 Osterreichische Technische Zulassung 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 Literatur 7 1 Landesgesetzblatter der Bundeslander in OsterreichNationale Zustandigkeiten BearbeitenDie von Deutschland benannte Technische Bewertungsstelle ist das Deutsche Institut fur Bautechnik DIBt In Osterreich erlasst der Sachverstandigenbeirat fur Fragen der Osterreichischen Technischen Zulassung SVBOTZ fur die Zulassung in Koordinierung mit den Bundeslandern Empfehlungen die Zulassungen werden jedoch entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften durch die betreffenden Amter der Landesregierungen erteilt Bewertungen BearbeitenBewertungen gemass der ETA beruhen auf Prufungen Untersuchungen und technischen Gutachten durch Institutionen die von den Mitgliedstaaten der EU bestimmt und von der Europaischen Organisation fur Technische Bewertung European Organisation for Technical Assessment EOTA anerkannt sind Eine Bewertung umfasst dabei alle wichtigen Produktmerkmale eines Bauprodukts die fur die Erfullung der europaischen baurechtlichen Anforderungen bedeutsam sind Die Europaische Technische Bewertung kurz EAD wird nur fur Bauprodukte vorgenommen die nicht durch den Anwendungsbereich einer nach Bauprodukteverordnung EUV 305 2011 harmonisierten Europaischen Norm abgedeckt sind Grundlagen der ETA BearbeitenGrundlagen fur die Beurteilung der Konformitat eines Bauprodukts in Hinblick auf die Anforderungen der Bauproduktenverordnung sind zum Grossteil in den nach der Bauproduktenverordnung harmonisierten Europaischen Normen festgelegt Sollte fur ein bestimmtes Bauprodukt keine harmonisierte europaische Norm zutreffen so wird von der Europaischen Organisation fur Technische Bewertung European Organisation for Technical Assessment EOTA fur das entsprechende Produkt ein Europaisches Bewertungsdokument erarbeitet Die erteilte Europaische Technische Bewertung European Technical Assessment ETA erlaubt dem Produkthersteller damit die CE Kennzeichnung des Bauprodukts und den ungehinderten Zugang zum europaischen Markt bzw deren Vertragsstaaten Mit einer CE Kennzeichnung bestatigt der Hersteller somit dass er das hierzu vorgeschriebene Nachweisverfahren durchgefuhrt hat und eine Konformitat seines Produkts mit der Zulassung gegeben ist Bis zum Zeitpunkt 1 Juli 2013 wurden von der EOTA auf Grundlage der mittlerweile aufgehobenen Bauproduktenrichtlinie 89 106 EWG noch die Leitlinien fur die europaische technische Zulassung ETAG herausgegeben Mit Veroffentlichung der Bauproduktenverordnung EUV 305 2011 und dem Ende der Ubergangsfrist am 1 Juli 2013 werden die ETAG nicht mehr erarbeitet da auf Grundlage einer Anderung im Erarbeitungsverfahren eine Umbenennung in Europaisches Bewertungsdokument European Assessment Document EAD notwendig geworden ist Artikel 19 EU Bauproduktenverordnung EUV 305 2011 Die ETAGs konnen aber weiterhin als Europaische Bewertungsdokumente verwendet werden Artikel 66 EU Bauproduktenverordnung EUV 305 2011 Zusammen mit den Europaischen harmonisierten Normen hEN bilden die EADs die Europaischen Technischen Spezifikationen zur Bewertung von Bauprodukten Osterreichische Technische Zulassung BearbeitenDie osterreichische technische Zulassung ist der formelle Nachweis der Brauchbarkeit eines Bauproduktes fur das es keine einheitliche europaische Zulassung gibt und ist auf hochstens drei Jahre befristet Die alleinige osterreichische technische Zulassung berechtigt jedoch nicht zur Anbringung der CE Konformitatskennzeichnung Siehe auch BearbeitenListen der Technischen BaubestimmungenWeblinks BearbeitenEuropean Organisation for Technical Assessment EOTA Bauproduktegesetz Deutschland Deutsches Institut fur Bautechnik DIBt Osterreichische Technische Zulassungen OTZ Europaische Technische Zulassung und CE Kennzeichnung Liste der Publikationen zum Thema Europaische Technische Zulassung Antragstellung von ETA bei der Kiwa Unternehmen GmbH Richtlinie 89 106 EWG PDF des Europaischen Rates vom 21 Dezember 1988 Verordnung EU Nr 305 2011 PDF des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2011Literatur BearbeitenDorian Krecek Europaische Technische Zulassung fur den Bau In OSTERREICHISCHE bauzeitung Nr 37 2006 S 36 37 Ferdinand Schmid Baumaterialien und deren Zulassung In Wohnbauforschung in Osterreich wbfo Nr 2 2000 S 11 14 Michael Holoubek Michael Potacs Handbuch des offentlichen Wirtschaftsrechts Springers Handbucher der Rechtswissenschaft 2 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage Springer Verlag Wien 2007 ISBN 978 3 211 36858 9 Landesgesetzblatter der Bundeslander in Osterreich Bearbeiten Landesgesetzblatt Nr 51 1999 im Burgenland Landesgesetzblatt Nr 45 1999 in Karnten Landesgesetzblatt Nr 0816 0 1999 in Niederosterreich Landesgesetzblatt Nr 62 1999 in Oberosterreich Landesgesetzblatt Nr 87 1999 in Salzburg Landesgesetzblatt Nr 80 1999 in Steiermark Landesgesetzblatt Nr 102 1999 in Tirol Landesgesetzblatt Nr 41 1999 in Vorarlberg Landesgesetzblatt Nr 32 1999 in Wien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaische Technische Zulassung amp oldid 232943843