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Das Erbrecht regelt die Vermogensverhaltnisse die wegen des Todes der Menschen und der Ubertragung ihrer Vermogen entstehen Im bulgarischen Erbgesetz bulgarisch Zakon za nasledstvoto 1 findet sich die rechtliche Regelung der Erbschaft Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 Gesetzliche Erbfolge Kapitel 2 des Erbgesetzes 3 Testament 4 Pflichtteil 5 Annahme und Ausschlagung von Erbschaften 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRechtsquellen BearbeitenDie wichtigste Rechtsquelle ist das Gesetz uber die Erbschaften bulg Zakon za nasledstvoto in Kraft ab 30 April 1949 Nach dem bulgarischen Erbgesetz kann man auf zwei Weisen erben nach gesetzlichen Vorschriften nach einem Testament in dem der Wille des Erblassers ausgedruckt ist Gesetzliche Erbfolge Kapitel 2 des Erbgesetzes BearbeitenDas Erbrecht folgt normalerweise einer gesetzlich geregelten Erbenordnung Das bulgarische Erbgesetz sieht vier Erbenordnungen vor wobei die Erben von der vorangehenden Ordnung diese von der nachfolgenden Ordnung ausschliessen Ordnung I umfasst die Abkommlinge des Erblassers Ordnung II die Eltern des Erblassers Ordnung IIIGrosseltern des Erblassers und deren Abkommlinge Geschwister des Erblassers und deren Abkommlinge Ordnung IV andere Verwandte in der Seitenlinie von der dritten bis zur sechsten Erbenordnung Die Ehefrau und der Ehemann erben zusammen mit den Erben von der ersten bis zur dritten Ordnung und ersetzen die Erben in der vierten Ordnung Besonders ist dass eine juristische Person nach gesetzlichen Vorschriften nicht erben kann Testament BearbeitenArt 13 des bulgarischen Erbgesetzes gibt jeder Person ab ihrem 18 Lebensjahr die Moglichkeit Vermogensverfugungen im Todesfall zu treffen Voraussetzung ist dass der Erblasser bei der Abfassung des Testaments nicht entmundigt ist und selbststandig vernunftig handeln kann Der Erblasser ist durch die testamentarische Handlung berechtigt uber sein ganzes Vermogen oder nur uber einen bestimmten Teil davon zu verfugen Gemass Art 14 Abs 2 darf der Erblasser uber sein ganzes Vermogen anordnen soweit er das Pflichtteil der Erbschaft nicht beruhrt Das bulgarische Erbgesetz sieht zwei Arten des Testaments vor Das notarielle Testament gem Art 24 Abs 2 wird vom Notar und in Anwesenheit von zwei Zeugen errichtet Das schriftliche eigenhandige Testament gem Art 25 muss handschriftlich und personlich von dem Erblasser geschrieben werden Auf Wunsch des Erblassers kann dieses Testament von einem Notar oder von einem Dritten verwahrt werden Dieses Testament muss vom Erblasser unterschrieben werden Das Testament kann nach den im Art 38 ausdrucklich aufgezahlten Fallen aufgehoben werden Diese Aufhebung wird durch Errichtung eines neuen Testaments oder durch eine Notarsurkunde erledigt in der der Erblasser seinen Willen fur volle oder teilhafte Legatentziehung ausdruckt In Art 42 sind die Falle der Nichtigkeit des Testaments vorgesehen wenn sich der Erblasser testamentarisch zugunsten eines Erbunfahigen verfugt hat wenn die gesetzlichen Vorschriften uber die Testamentserstellung nicht berucksichtigt wurden wenn die letztwillige Verfugung und die darin genannten Beweggrunde aus denen die Verfugung errichtet wurde gesetzes gesellschafts oder sittenwidrig sind dasselbe gilt auch wenn die Bedingungen oder Belastungen unmoglich sind Pflichtteil BearbeitenWenn Deszenten Eltern oder Ehegatte vorhanden sind so kann nach Art 28 der Erblasser in seiner letztwilligen Verfugung oder Schenkung ihr Pflichtteilsrecht am Nachlass nicht beschneiden Der Erblasser kann nur uber den Rest seines Vermogens verfugen frei verfugbares Teil Annahme und Ausschlagung von Erbschaften BearbeitenDer Erwerb der Erbschaft erfolgt durch eine Willenserklarung des Erben Die Annahme der Erbschaft ist nicht zeitlich beschrankt Besonders ist dass der Erbe die Erbschaft nicht mehr ausschlagen kann wenn er sie schon angenommen hat Die Erbschaft kann von dem Erbe durch zwei Rechtshandlungen angenommen werden ausdrucklich durch eine schriftliche Erklarung gegenuber dem Amtsrichter am Ort des Erbanfalls Die Erklarung wird in dem dafur vorgesehenen Buch eingetragen Art 49 Abs 1 konkludent bei Handlungen des Erben die zweifellos seine Annahme der Erbschaft voraussetzen oder wenn er Nachlassvermogen verbirgt Im letzten Fall verliert der Erbe seinen Teilanspruch vom verborgenen Nachlassvermogen Art 49 Abs 2 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch eine schriftliche Erklarung gegenuber dem Amtsgericht Die Erklarung wird in dem dafur vorgesehenen Buch eingetragen Das Gesetz sieht Nichtigkeit der Ausschlagung vor wenn sie befristet ist nur fur ein Teil der Erbschaft oder unter bestimmten Bedingungen gemacht wird Der Anteil der Person die auf die Erbschaft verzichtet hat oder der Person die ihren Anspruch auf die Erbschaft verloren hat erhoht die Anteile der anderen Erben Die Erbschaft in Bulgarien unterliegt einer Erbschaftsteuer Literatur BearbeitenChristo Tasev Bălgarsko nasledstveno pravo Bulgarisches Erbrecht 8 Auflage Ciela Sofia 2006 ISBN 954 649 903 X Metodi Markov Semejno i nasledstveno pravo pomagalo Familien und Erbrecht Handbuch 4 Auflage Sibi Sofia 2009 ISBN 978 954 730 614 1 Weblinks BearbeitenErbrecht in Bulgarien Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft in Bulgarien Internationales Erbrecht BulgarienEinzelnachweise Bearbeiten Zakon za nasledstvoto bulgarisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbrecht Bulgarien amp oldid 208368693