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Die Election Commission of Malaysia mal Suruhanjaya Pilihan Raya Malaysia SPR dtsch Wahlkommission von Malaysia ist die von Artikel 114 der malaysischen Verfassung vorgesehene Organisation die fur die Organisation und Durchfuhrung freier und demokratischer Wahlen in Malaysia verantwortlich ist Logo Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben der Wahlkommission 3 Ernennung der Mitglieder 4 Personliche Qualifikation 5 Verwaltungsaufgaben 6 Einzelnachweise 7 WeblinksGeschichte BearbeitenDie Wahlkommission von Malaysia wurde am 4 September 1957 auf Basis des Artikels 114 der malaysischen Verfassung geschaffen 1 Das Wahlgesetz von 1958 Elections Act 1958 wiederum legte die Aufgaben der Wahlkommission fest und bestimmt wie diese Aufgaben im Sinne der Verfassung ausgefuhrt werden 2 Bei seiner Grundung bestand die Wahlkommission nur aus dem Vorsitzenden Datuk Mustafa Albakri Hassan und zwei Mitgliedern Lee Ewe Boon und Ditt Singh Als erster Sekretar wurde H Cassidy ernannt 3 Derzeitiger Vorsitzender der Wahlkommission ist seit 31 Dezember 2008 Tan Sri Abdul Aziz Mohd Yusof Aufgaben der Wahlkommission BearbeitenDie im Wahlgesetz niedergelegten Aufgaben der Wahlkommission sind 4 Uberprufung und ggf Neusetzung der Grenzen fur Wahlbezirke und Wahlkreise Registrierung der Wahlberechtigten und Uberprufung der Wahlerliste und Durchfuhrung der landesweiten Wahlen sowie bei freiwerdenden Sitzen im Parlament oder den Landerparlamenten die Durchfuhrung der Nachwahl Ernennung der Mitglieder BearbeitenDie Wahlkommission wird durch den malaysischen Herrscher nach Konsultation der Herrscherkonferenz eingesetzt Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern 5 Fur der Ernennung der Wahlkommission gibt die Verfassung dem malaysischen Konig eine besondere Verantwortung mit auf den Weg namlich dafur zu sorgen dass die Wahlkommission das Vertrauen der Offentlichkeit geniesst 6 Zwei weitere Mitglieder aus den Bundesstaaten Sabah und Sarawak erhohen die Zahl der Kommissionsmitglieder auf sieben Personliche Qualifikation BearbeitenDie Verfassung stellt bestimmte Anforderungen hinsichtlich der personlichen Qualifikation der Wahlmitglieder so sind nicht rehabilitierte Konkursschuldner Abgeordnete des Parlaments und Abgeordnete der Landerparlamente von diesem Amt ausgeschlossen noch durfen die Mitglieder einer bezahlten Nebenbeschaftigung ausserhalb ihres Amtes nachgehen 7 Fur den Vorsitzenden der Wahlkommission gelten weitere Einschrankungen so darf dieser auch nicht in Vorstanden Organisationen Unternehmen oder der Industrie tatig werden auch nicht unbezahlt noch auf Basis einer Gegenleistung Eine ehrenamtliche unentgeltliche Betatigung in Organisationen die sich wohltatigen oder sozialen Belangen widmen ist ihm jedoch gestattet 8 Einmal ernannt bleiben die Mitglieder der Wahlkommission bis zum 65 Lebensjahr im Amt Ahnlich wie die Richter des Obersten Gerichts durfen sie nicht entlassen werden ausser sie genugen nicht mehr den bereits genannten personlichen Qualifikationen 7 Fur die Bezahlung der Gehalter der Wahlkommission sowie einer Remuneration ist das Parlament zustandig 9 Verwaltungsaufgaben BearbeitenZur Wahrnehmung ihrer Aufgaben darf die Wahlkommission Beamte ernennen die in ihrem Auftrag handeln Die Verwaltungstatigkeiten der Wahlkommission werden durch ein Sekretariat wahrgenommen das durch einen Verwaltungsdirektor geleitet wird Diese Funktion wird durch Datuk Kamaruddin Mohamed Baria ausgefullt Einzelnachweise Bearbeiten Federal Constitution of Malaysia Artikel 114 der malaysischen Verfassung Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot federalconstitutionofmalaysia blogspot co uk Zugriff am 23 April 2013 Malaysian Legislation Election Act 1958 Zugriff am 23 April 2013 The Star Keeper of the polls 1 2 Vorlage Toter Link thestar com my Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 14 Februar 2008 Zugriff am 23 April 2013 Elections Act 1958 Memento des Originals vom 24 August 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www cpps org my pdf Version Verfassung von Malaysia Artikel 114 Absatz 1 Verfassung von Malaysia Artikel 114 Absatz 2 a b Verfassung von Malaysia Artikel 114 Absatz 3 und 4 Verfassung von Malaysia Artikel 114 Absatz 4A Verfassung von Malaysia Artikel 114 Absatz 5 5A 6Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Election Commission of Malaysia Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Suruhanjaya Pilihan Raya Malaysia Webprasenz der Wahlkommission von Malaysia Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Election Commission of Malaysia amp oldid 233408453