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Als Einzelhandelserlass wird eine schriftliche Ausserung auf Regierungsebene zu Fragen der baurechtlichen und raumordnungsrechtlichen Planung und Zulassigkeit des insbesondere grossflachigen Einzelhandels verstanden Viele Bundeslander haben solche Erlasse offentlich bekanntgemacht um auf diese Weise uber die geltenden Rechtsvorschriften uber die bestehende Rechtsprechung und uber Planungs und Zulassungsverfahren zu informieren Sie dienen dem Zweck eine einheitliche Rechtsanwendung in dem jeweiligen Bundesland sicherzustellen Einige Bundeslander z B Brandenburg fugen ihren Einzelhandelserlassen Arbeitshilfen fur Planer und Gemeinden sowie Sortimentslisten zur Abgrenzung zentrenrelevanter und nicht zentrenrelevanter Sortimente bei Die Einzelhandelserlasse sind selbst keine Rechtsnorm sondern geben als Verwaltungsvorschrift lediglich die Auffassung der zustandigen Behorden hier regelmassig der jeweiligen Bauministerien wieder Fur die Behorden in dem Bundesland sind sie grundsatzlich bindend Massgeblich bleibt aber die sich aus den Gesetzen und Verordnungen ergebende Rechtslage In Nordrhein Westfalen regelt der Einzelhandelserlass eine Pflicht der Bauaufsichtsbehorden bestimmte Einzelhandelsvorhaben ausserhalb von Kerngebieten oder Sondergebieten fur grossflachigen Einzelhandel vor der Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheides den Bezirksregierungen zur Prufung vorzulegen Weblinks BearbeitenAusfuhrungsvorschriften uber grossflachige Einzelhandelseinrichtungen fur das Land Berlin PDF 1 3 MB Einzelhandelserlass Brandenburg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einzelhandelserlass amp oldid 236158166