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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Einliegerwohnung wird eine zusatzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet die gegenuber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist Dies definierte das von 1956 bis 2001 in Deutschland geltende Wohnungsbau und Familienheimgesetz Zweites Wohnungsbaugesetz II WoBauG in 11 1 Die Einliegerwohnung muss nicht notwendigerweise gegenuber der Hauptwohnung abgeschlossen im Sinne der Baugesetze bzw Ziffer 1 11 der DIN 283 03 1951 Blatt 1 sein aber selbststandig vermietbar Da wegen der Erhohung der Anspruche an den Wohnungsstandard nicht abgeschlossene Einliegerwohnungen kaum noch vermietbar sind sind Einliegerwohnungen mittlerweile regelmassig abgeschlossen Wenn die Wohnung ausserdem noch sanitare Anlagen und eine feste Kochmoglichkeit enthalt gilt das Gebaude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus 75 des Bewertungsgesetzes Sowohl Haupt als auch Einliegerwohnung mussten wahrend der Geltung des II WoBauG dem Wohnungsbegriff der Ziffer 1 1 der DIN 283 03 1951 Blatt 1 entsprechen Hierunter wurde eine Summe von Raumen verstanden welche die Fuhrung eines Haushaltes ermoglichten darunter stets eine Kuche oder ein Raum mit Kochgelegenheit Ausserdem gehorten dazu notwendigerweise Wasserversorgung Ausguss und Abort Die Energieversorgung war durch Strom oder Gas nicht zwingend obwohl schon damals zumindest elektrisches Licht ublich war Aus der Funktion als untergeordnete Wohnung ergibt sich dass die Einliegerwohnung keinen direkt nutzbaren Wohnungszugang vom Freien aus hat denn sonst ware sie als zweite Wohnung im Wohnhaus anzusehen Deshalb kann der Zugang zur Einliegerwohnung zum Beispiel von einem gemeinsamen Windfang aus oder uber das Treppenhaus der Hauptwohnung erfolgen weshalb sie grundsatzlich auch im Keller oder Dachgeschoss moglich ist Fur Mietverhaltnisse uber Einliegerwohnungen gelten teilweise besondere gesetzliche Vorschriften insbesondere hinsichtlich des Kundigungsschutzes siehe 573 a des Burgerlichen Gesetzbuches Ursprunglich dienten Einliegerwohnungen zur Vermietung an die auf Bauernhofen beschaftigten Landarbeiter die sogenannten Einlieger Nach dem Zweiten Weltkrieg war in Deutschland durch das 1 Wohnungsbaugesetz der Einbau von Einliegerwohnungen in neue Einfamilienhauser vorgeschrieben um den Wohnungsmangel zu beheben Allerdings wurden viele Einliegerwohnungen dann nicht frei vermietet sondern von Familienangehorigen der Hauseigentumer z B Eltern Grosseltern genutzt Einzelnachweise Bearbeiten https www rechtsportal de Gesetze Gesetze Miet und Wohnrecht Wohnungsbau und Familienheimgesetz Teil I Grundsaetze Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 11 Einliegerwohnung im WortlautWeblinks Bearbeiten 573 a BGB Erleichterte Kundigung des Vermieters Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einliegerwohnung amp oldid 237845057